Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in W am 22. November 2005 in P drei näher bezeichnete Ausländer als Arbeiter zur Durchführung von Sanierungsarbeiten beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer keine entspre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in W am 22. November 2005 in P drei näher bezeichnete Ausländer als Arbeiter zur Durchführung von Sanierungsarbeiten beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländer keine entspre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach § 44a Z. 1 VStG besteht keine Verpflichtung, die Art des Beschäftigungsverhältnisses (im Sinn des § 2 Abs. 2 AuslBG) im
Spruch: aufzunehmen, weil dies zur Konkretisierung der Tatumschreibung vor dem Hintergrund der hiefür maßgebenden Rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0126 E 18. Juli 2002 RS 1(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Eine Baustelle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG, das in einer Verfolgungshandlung notwendigerweise enthalten sein muss. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach § 44a Z. 1 VStG besteht keine Verpflichtung, die Art des Beschäftigungsverhältnisses (im Sinn des § 2 Abs. 2 AuslBG) im
Spruch: aufzunehmen, weil dies zur Konkretisierung der Tatumschreibung vor dem Hintergrund der hiefür maßgebenden Rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0126 E 18. Juli 2002 RS 1(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Eine Baustelle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG, das in einer Verfolgungshandlung notwendigerweise enthalten sein muss. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 2007 wurde der Beschwerdeführer - durch unveränderte Übernahme des Spruches des Straferkenntnisses - für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der R. KG mit Sitz in R. sei, und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ nach § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass am 21. Februar 2006 um ca. 16.35 Uhr auf der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Beschuldigte nicht als unmittelbarer Täter, sondern als verantwortliches Organ einer juristischen Person bestraft wird, muss bei der Umschreibung der Tat und bei der Bezeichnung der angewendeten Gesetzesbestimmung bei sonstiger Rechtswidrigkeit zum Ausdruck kommen (Hinweis E 21. Mai 1981, 1275/79, VwSlg 10457 A/1981). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: § 9 VStG stellt keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG dar (E VS 30. Jänner 1990, 89/18/0008, VwSlg 13110 A/1990, zu § 44a lit b VStG (nunmehr § 44a Z 2 legcit). Es bedurfte daher - unbeschadet der Erwähnung des § 9 Abs 1 VStG in der Umschreibung der zur Last gelegten Tat im
Spruch: - auch keiner ausdrückliche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 2007 wurde der Beschwerdeführer - durch unveränderte Übernahme des Spruches des Straferkenntnisses - für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der R. KG mit Sitz in R. sei, und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ nach § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass am 21. Februar 2006 um ca. 16.35 Uhr auf der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. März 2007 wurde der Beschwerdeführer - durch unveränderte Übernahme des Spruches des Straferkenntnisses - für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R. GmbH, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der R. KG mit Sitz in R. sei, und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ nach § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass am 21. Februar 2006 um ca. 16.35 Uhr auf der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Beschuldigte nicht als unmittelbarer Täter, sondern als verantwortliches Organ einer juristischen Person bestraft wird, muss bei der Umschreibung der Tat und bei der Bezeichnung der angewendeten Gesetzesbestimmung bei sonstiger Rechtswidrigkeit zum Ausdruck kommen (Hinweis E 21. Mai 1981, 1275/79, VwSlg 10457 A/1981). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: § 9 VStG stellt keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG dar (E VS 30. Jänner 1990, 89/18/0008, VwSlg 13110 A/1990, zu § 44a lit b VStG (nunmehr § 44a Z 2 legcit). Es bedurfte daher - unbeschadet der Erwähnung des § 9 Abs 1 VStG in der Umschreibung der zur Last gelegten Tat im
Spruch: - auch keiner ausdrückliche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Mai 2002 "durch den Gebrauch des Wortes 'Widerstand' und durch 4-5 maliges Pfeifen mit einer Trillerpfeife 1) den öffentlichen Anstand verletzt und 2) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt". Er habe dadurch § 1 Abs. 1 Z. 1 und § 1 Abs. 2 Z. 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes verletzt. Über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 70,-- und... mehr lesen...
Der 1949 geborene Mitbeteiligte steht seit dem Jahre 1970 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG, zuletzt im Bereich der Postfiliale A, als Schalterbeamter eingesetzt. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Mai 2002 "durch den Gebrauch des Wortes 'Widerstand' und durch 4-5 maliges Pfeifen mit einer Trillerpfeife 1) den öffentlichen Anstand verletzt und 2) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt". Er habe dadurch § 1 Abs. 1 Z. 1 und § 1 Abs. 2 Z. 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes verletzt. Über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 70,-- und... mehr lesen...
Der 1949 geborene Mitbeteiligte steht seit dem Jahre 1970 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG, zuletzt im Bereich der Postfiliale A, als Schalterbeamter eingesetzt. ... mehr lesen...
Der 1949 geborene Mitbeteiligte steht seit dem Jahre 1970 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG, zuletzt im Bereich der Postfiliale A, als Schalterbeamter eingesetzt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0177 E 6. September 2007 RS 3
(hier vierter und fünfter Satz) Stammrechtssatz Nach den zur Verurteilung der Beschwerdeführerin (ua) herangezogenen Bundesvorschriften (§ 1 der Verordnung des BMGU über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die mit ihrem Körper gewerbsmäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0139 E 18. Jänner 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses stellt die letzte im Disziplinarverfahren erfolgende Konkretisierung der gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe dar. Hier obliegt es den Disziplinarbeh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0139 E 18. Jänner 2007 RS 3 Stammrechtssatz Wenn in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben wird, mu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0277 E 25. Februar 1992 RS 1
(Hier: Die verletzte Verwaltungsvorschrift ist die konkrete
Dienstpflichtverletzung.) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 44 a lit a und b VSt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Den im vorliegenden E näher dargestellten Anforderungen wurde der Bescheid der Diszipl... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen WienL40209 Sicherheitspolizei Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der bloße Gebrauch des Wortes "Widerstand" verletzt für sich allein noch nicht den öffentlichen Anstand, weil die Beurteilung, ob das Ausrufen oder Schreien von Worten in d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0177 E 6. September 2007 RS 3
(hier vierter und fünfter Satz) Stammrechtssatz Nach den zur Verurteilung der Beschwerdeführerin (ua) herangezogenen Bundesvorschriften (§ 1 der Verordnung des BMGU über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die mit ihrem Körper gewerbsmäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0139 E 18. Jänner 2007 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses stellt die letzte im Disziplinarverfahren erfolgende Konkretisierung der gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe dar. Hier obliegt es den Disziplinarbeh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/09/0139 E 18. Jänner 2007 RS 3 Stammrechtssatz Wenn in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben wird, mu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0277 E 25. Februar 1992 RS 1
(Hier: Die verletzte Verwaltungsvorschrift ist die konkrete
Dienstpflichtverletzung.) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 44 a lit a und b VSt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0277 E 25. Februar 1992 RS 1
(Hier: Die verletzte Verwaltungsvorschrift ist die konkrete
Dienstpflichtverletzung.) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 44 a lit a und b VSt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §126 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art20 Abs1;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Den im vorliegenden E näher dargestellten Anforderungen wurde der Bescheid der Diszipl... mehr lesen...