RS Vwgh 1990/7/11 89/03/0242

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Angabe im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO " in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,62 mg/l) " läßt zufolge der in Beziehung zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol gesetzten Angabe der Maßeinheit in mg/Liter hinlänglich erkennen, daß es sich um den Alkoholgehalt der Atemluft handelt.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030242.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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