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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §20;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0047 96/10/0046Rechtssatz
Die Anführung der als erwiesen angenommenen Tat iSd 44a Z 1 VStG im Spruch eines Straferkenntnisses hat sich im Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975 iVm § 20 LMG 1975 nicht nur auf die unterlassene Vorsorge gegen eine hygienisch nachteilige Beeinflußung von Lebensmitteln zu beziehen, sondern hat auch auf ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln hinzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100045.X01Im RIS seit
09.10.2001Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012