RS Vwgh 1996/5/6 96/10/0045

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VStG §44a Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0047 96/10/0046

Rechtssatz

Die Anführung der als erwiesen angenommenen Tat iSd 44a Z 1 VStG im Spruch eines Straferkenntnisses hat sich im Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975 iVm § 20 LMG 1975 nicht nur auf die unterlassene Vorsorge gegen eine hygienisch nachteilige Beeinflußung von Lebensmitteln zu beziehen, sondern hat auch auf ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln hinzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100045.X01

Im RIS seit

09.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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