Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z1;Rechtssatz
Die Änderung der Tatortbezeichnung von "Höhe Parkplatz gegenüber dem Firmengebäude der Firma L" auf "auf dem Parkplatz" stellt lediglich eine im Zuge des Berufungsverfahrens zulässige Modifizierung der Tatumschreibung dar.
Schlagworte
Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998020343.X01Im RIS seit
12.06.2001