RS Vwgh 1999/3/23 98/02/0343

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Änderung der Tatortbezeichnung von "Höhe Parkplatz gegenüber dem Firmengebäude der Firma L" auf "auf dem Parkplatz" stellt lediglich eine im Zuge des Berufungsverfahrens zulässige Modifizierung der Tatumschreibung dar.

Schlagworte

Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020343.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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