RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0151

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei der Fahrtrichtung handelt es sich nicht um Tatbestandsmerkmale der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 (Hinweis E 25.3.1992, 91/02/0134); Gleiches gilt für das Fahrmanöver des "Wendens".

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020151.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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