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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AWG 1990 §15 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117Rechtssatz
Der Spruch eines Straferkenntnisses gemäß § 39 Abs. 1 lit. a Z. 1 AWG 1990 ist nicht mangelhaft bestimmt, wenn sich darin das Wort "Übernahme" gefährlicher Abfälle findet, obwohl der Ausdruck weder in § 15 Abs. 1 AWG 1990 noch in § 2 Abs. 9 legcit enthalten ist. Die "Übernahme" ist nichts anderes ist als die Entgegennahme im Sinne des § 2 Abs. 9 Z. 3 AWG 1990.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070116.X04Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
08.04.2013