Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;VStG §22;
Rechtssatz: Bei Fehlen von Aufzeichnungen hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer liegt nur eine Übertretung des § 26 Abs 1 AZG vor (Hinweis E 17.3.1988, 88/08/0087). Dieselben Erwägungen haben auch für die Übertretung des § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 zu gelten, wenn die dort genannten Aufzeichnungen hinsichtlic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 17. November 1992 schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugtes Organ einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten, daß 21 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an kalendermäßig bestimmten Tagen im Mai 1992 länger als zehn Stunden täglich beschäf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §22;VStG §51c;
Rechtssatz: Durch die Verhängung mehrerer Geldstrafen gegen denselben Täter wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen in einer einheitlichen Bescheidausfertigung wird nicht bewirkt, daß die Geldstrafen insgesamt zusammenzurechnen sind und eine Veränderung in der Zusammensetzung des unabhängigen Verwaltungssenates (§ 51 c VStG) eintritt. Wenn jede die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der B.-GesmbH in Wien zu verantworten, daß anläßlich einer am 22. August 1991 durchgeführten Überprüfung einer örtlich umschriebenen Baustelle folgendes festgestellt worden sei: 1. Beim Abbruch eines ca. 2,60 m breiten und 3,0 m langen Deckenteiles seien drei Arbeitnehmer, die bereits ca. die Hälfte des 2... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 28. Juli 1992 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe es als Vorstandsdirektor und somit gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der W-GesmbH in X zu vertreten, daß am 24. Jänner 1991 der Arbeitnehmer A.D. in einer Höhe von ca. 14,50 m an einem näher beschriebenen Ort mit Stahlbaudemontagearbeiten unangeseilt beschäftigt worden sei, obwohl sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §22;VStG §30 Abs1;VStG §30 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 22 und § 30 VStG ergibt sich, daß eine von einer Verwaltungsbehörde zu ahndende strafbare Handlung auch dann von dieser Behörde zu verfolgen ist, wenn die Tat gleichzeitig unter einen gerichtlich strafbaren Tatbestand fällt, es sei denn, das Gesetz normiert ausdrücklich e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §38;VStG §22;VStG §30 Abs1;VStG §30 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0036 1 Stammrechtssatz Nur im Falle einer verurteilenden Entscheidung durch das Strafgericht besteht eine Bindung der Verwaltungsstrafbehörde in der Frage, ob ein gerichtlich zu ahndende... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §33;ASchG 1972 §31 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §31;AVG §38;VStG §22;VStG §30 Abs1;VStG §30 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0036 1 Stammrechtssatz Nur im Fall... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 1. Juli 1992 stellte die Bezirkshauptmannschaft G. (BH) fest, daß die GW. Gesellschaft m.b.H. in N. in der Zeit vom 20. Juni 1990 bis 6. Juli 1990 eine bewilligungspflichtige Ableitung betrieblicher Abwässer aus der Lederfabrik in N. in die Ortskanalisationsanlage der Marktgemeinde N. bzw. in der Folge des Reinhaltungsverbandes N. und Umgebung ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen habe. Der Beschwerdeführer wurde als das nach außen vertretungsbefugte Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §22;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;WRG 1959 §137 Abs2 lith;WRG 1959 §32 Abs4;
Rechtssatz: Das bewilligungspflichtige Einleiten von Fabriksabwässern in die Ortskanalisation während eines bestimmten Zeitraumes ohne eine solche Bewilligung ist als fortgesetztes Delikt zu beurteilen (Hinweis Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetz II, E 81 ff zu § 22 VStG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 5. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß im Juni 1989 in einer näher bezeichneten Filiale bei zwei namentlich genannten Arbeitnehmern der Gesellschaft 1. an näher bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und 2. in näher bezeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §9;VStG §22;
Rechtssatz: Nach dem sich aus § 22 VStG ergebenden Kumulationsprinzip sind bei Vorliegen einer Mehrheit von Verwaltungsübertretungen mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen. Die Verhängung einer Gesamtstrafe für alle oder mehrere Übertretungen (hier: je zwei Übertretungen gem § 9 erster Fall AZG, gem § 9 zweiter Fa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §22;
Rechtssatz: Mehrere Straftaten nach § 9 AZG liegen insoweit vor, als sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Arbeitnehmer richten (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190134.X01 Im RIS seit 23.... mehr lesen...
1. Mit den oben angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) wurden jeweils unter Spruchpunkt I über die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als handelsrechtliche Geschäftsführer der KA GesmbH mit dem Sitz in Graz wegen Übertretungen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gemäß § 28 Abs. 1 leg. cit. iVm §§ 9 Abs. 1, 16 und 20 VStG Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Sie hätten es unterlassen, für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22;VStG §30; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 AZG betreffend die Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit soll verhindern, daß Arbeitnehmer an einem Tag über ein bestimmtes zeitliches Ausmaß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §22; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0168 6 Stammrechtssatz Die Ansicht, es sei auch im Fall der Strafbemessung beim Zusammentreffen mehrerer Delikte die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 3. Mai 1991 wurden die Beschwerdeführer jeweils wegen drei Übertretungen des § 26 Abs. 2 zweiter Halbsatz des Arbeitszeitgesetzes schuldig erkannt, weil sie es "als Teilhaber, sohin als zur Vertretung nach außen Berufene und gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der Hausgemeinschaft D & F" zu verantworten hätten, daß die Hausgemeinschaft am 28... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;AZG §26 Abs2;VStG §22;
Rechtssatz: Auch dann, wenn hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen geführt werden, liegt dem Arbeitgeber nur EINE Übertretung nach § 26 Abs 1 AZG zur Last (Hinweis E 17.3.1988, 88/08/0087). Es liegt auch nur EINE Übertretung nach § 26 Abs 2 AZG vor, wenn die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen b... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 3. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen am 30. Jänner 1991 begangener Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960, § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 7 Abs. 1 leg. cit. und § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 8 Abs. 2 leg. cit. schuldig erkannt, weshalb über sie Geldstrafen in Höhe von S 10.000,--, S 500,-- und S 500,-- (und Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22;VStG §51c; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0041 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0268 3 Stammrechtssatz Durch die Verhängung mehrerer Geldstrafen gegen denselben Täter wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen in einer einheitlichen Bescheidausfertigung wird nicht bewirkt, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Juni 1990 um 2.20 Uhr in einem Festzelt in S den öffentlichen Anstand verletzt, indem er die eintreffenden Gendarmeriebeamten mit den Worten "Arschlöcher, Scheißbullen, Ihr könnt"s uns am Arsch lecken" in Anwesenheit mehrerer Personen, die dies wahrnehmen konnten, beschimpfte. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach den §§ 18 Abs. 1 li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;VStG §22;VStG §30; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: am 22.3.1993 92/10/0407 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/25 92/10/0405 1 Stammrechtssatz Aus § 22 und § 30 VStG ergibt sich, daß eine von einer Verwaltungsbehörde zu ahndende strafbare Handlung auch dann von dieser Behörde zu verfol... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck a.d. Mur vom 4. Jänner 1991 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, "als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B GmbH mit Standort N und Arbeitgeber der in der beiliegenden Aufstellung angeführten Arbeitnehmer dafür verantwortlich (zu sein), daß, wie bei einer am 12. Dezember 1989 auf dem genannten Standort durchgeführten Arbeitszeiterhebung durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Leoben festgestellt wurde: 1) in 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §22;
Rechtssatz: Die Ansicht, es sei auch im Fall der Strafbemessung beim Zusammentreffen mehrerer Delikte die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen unzulässig, findet im Gesetz keine Deckung. Die Obergrenze für die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe im Grunde des § 16 Abs 2 zweiter Satz VStG hat vielmehr für jede einzelne als ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11. September 1992 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Punkte 1, 2 und 3 des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Graz vom 9. Dezember 1991, womit der Beschwerdeführer Übertretungen der §§ 55 Abs. 1 iVm § 9 Abs. 6, 97 Abs. 5 und § 9 Abs. 1 StVO schuldig erkannt wurde und über ihn Geldstrafen von S 500,-- und S 1.000,-- (und Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt wurden, als unzulässig zurück. Zur Begründung: ihrer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22;VStG §51c;
Rechtssatz: Durch die Verhängung mehrerer Geldstrafen gegen denselben Täter wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen in einer einheitlichen Bescheidausfertigung wird nicht bewirkt, daß die Geldstrafen insgesamt zusammenzurechnen sind und eine Veränderung in der Zusammensetzung des unabhängigen Verwaltungssenates (§ 51c VStG) eintritt. Wenn jede dieser Geld... mehr lesen...
A. I. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 3. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Mai 1989, am 15. Juni 1989, am 19. Juni 1989 und am 30. Juni 1989 auf den Grundparzellen 701/1, 701/5, 701/10 und 704 der KG R auf den Schonungsflächen im Bereich der N-Alpe entgegen den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 (im folgenden: ForstG) die Waldweide ausgeübt. Er habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Juni 1990 gegen 2.00 Uhr in S im Festzelt des Sommerfestes, die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, das geeignet war, Ärgernis zu erregen, gestört, indem er mit einem Festgast eine tätliche Auseinandersetzung geführt und in weiterer Folge ein Ablagebrett und mehrere Gläser zerschlagen habe. Weiters habe er am 4. Juni 1990 z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/10/0064 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3593/80 E 5. Juli 1982 RS 1 Stammrechtssatz Bei Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes darf der Täter nur wegen Begehung EINER Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt werden und darf auch nur eine Strafe verhängt werden.... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;MRKZP 07te Art4;StGB §267;VStG §22;VStG §30; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt: Am 22.3.1993 92/10/0408
Rechtssatz: Aus § 22 und § 30 VStG ergibt sich, daß eine von einer Verwaltungsbehörde zu ahndende strafbare Handlung auch dann von dieser Behörde zu ve... mehr lesen...