IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des Tierschutzombudsmannes für Tirol, AA, Abteilung Landesveterinärdirektion, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.09.2017, Zl ****, betreffend einer Verwaltungsübertretung nach dem Tierschutzgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und die von der belangten Behörde verhängte Geldstrafe in der Höhe... mehr lesen...