Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
05.05.2020Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §1Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 79 Abs 2 Z 3 AWG 2002 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei der gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht glaubhaft macht, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen sei (VwGH 25.02.2009, Zl 2008/07/0182).
Schlagworte
Abfall;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2020:LVwG.2020.37.0727.1Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020