Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: Die Behörde hat bei der ihr obliegenden Beurteilung der Dienstfähigkeit insbesondere festzustellen, ob der Beamte aufgrund seines Gesundheitszustandes in der Lage ist, den a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §51 Abs1 impl;RDG §62 Abs1;
Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst kommt nur dann in Betracht, wenn die Dienstpflicht zur Anwesenheit im Dienst (Amte) besteht. Von der Erfüllung dieser Dienstpflicht ist der Bedienstete jedoch bei allen Arten des Urlaubes, insbesondere des Erholungsurl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: Das Anforderungsprofil für die Beurteilung der Dienstfähigkeit ist aus den zur Besorgung zugewiesenen Aufgaben, nicht aber aus der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: § 51 Abs. 1 BDG 1979 sieht eine allgemeine Meldepflicht des Beamten bei Abwesenheit des Beamten vom Dienst vor, wenn dieser nicht vom Dienst befreit oder enthoben ist (vgl. dazu näher das hg. Erkenntnis vom 30. Juni 1996, Zl. 95/12... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beamte betreffend die Frage, ob er noch immer dienstunfähig sei, vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles keinesfalls mehr auf die Richtigkeit de... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Justizanstalt Sonnberg. Zu den Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit der Versagung der Versetzung des Beschwerdeführers in den Ruhestand im Jahre 1994 und mit dem Entfall der Bezüge wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst während des Zeitraumes vom 4. August bis 27. Oktober 1994 wird auf das hg.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der Beamte, der die ihm zukommende Melde- und Bescheinigungspflicht gemäß § 51 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 erfüllt hat, darf grundsätzlich so lange auf die ärztliche Bescheinigung vertrauen und von einer gerechtfertigten Dienstverhinderung ausgehen, bis ihm die Dienstbehörde Entgegen... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Ausbildungszentrum X, das der belangten Behörde direkt unterstellt ist. Am 6. Februar 1995 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979. Daraufhin erfolgte über Ersuchen der belangten Behörde vom 27. Februar 1995 eine Untersuchung durch das Heeresfachambulatorium am 10. April 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/12/0145 E 30. September 1996 RS 7 Stammrechtssatz Durch die Meldeverpflichtung bzw Mitwirkungsverpflichtung nach § 51 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 soll der Dienstgeber in die Lage versetzt werden, die vorgebrachten Rechtfertigungsgründe einer zeitnahen Prüfung zu unte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Verkehrsabteilung-Außenstelle A im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 5. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juni 1995 um 9.45 Uhr vor seinem Wohnhaus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0285 4 (hier: Erster Satz) Stammrechtssatz Die Unterlassung der unverzüglichen Meldung iSd § 51 Abs 1 BDG 1979 hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem auch im Bereich des § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 nicht... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Beamte hat trotz Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen der Aufforderung zum Dienstantritt nachzukommen, wenn die Dienstbehörde auf Grund des mit einem Sachverständigen abgeführten Beweisverfahrens die Dienstfähigkeit des Beamten bejaht (Hinweis E 21.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 96/09/0031 4 (hier: Einjähriger Tatzeitraum) Stammrechtssatz Eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst von annähernd zwei Jahren ist auch nach Ansicht des VwGH eine so schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1 Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpfl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/18 93/09/0114 1 Stammrechtssatz Mit der Bestimmung des § 51 Abs 2 BDG 1979 werden mehrere Dienstpflichten normiert. Zum einen wird der Beamte verpflichtet, Dienstverhinderungen (wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechen) zu melden, wobei auf Verlangen d... mehr lesen...
Der am 12. Juni 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 2. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1 Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpfl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie waren bis zu jeweils mit Wirkung vom 27. Jänner 1995 vorgenommenen qualifizierten Verwendungsänderungen im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien jeweils als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 (Dienstgruppe 2 bzw. 3) der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Verhandlungsbeschluß bezeichneten, nunmehr angefoc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1 Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpfl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Obermagistratsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur (Statutar)Stadt Steyr. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 1995 wurden die Berufungen einerseits des Beschwerdeführers als Beschuldigten und andererseits des Disziplinaranwaltes beim Magistrat der Stadt Steyr gegen das verurteilende Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt Steyr, Senat für Beamte der Verwendungsgruppe "A" vom 22. September 1... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;LBG OÖ 1993 §46 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §26;StGdBG OÖ 1956 §66;StGdBG OÖ 1956 §67;StGdBG OÖ 1956 §92 Abs4;
Rechtssatz: Die Frage der Rechtfertigung der Abwesenheit vom Dienst oder vom Ort des Krankenstandes ist eine von der Dienstbehörde zu beurteilende Frage, zu deren Beantwo... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1945 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT). Die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt, Senat III, sprach die Beschwerdeführerin schuldig, im Zeitraum vom 1. April 1993 bis zum 31. Jänner 1995 die im Dienstplan des Österreichischen Statistischen Zentralamtes vorgeschriebenen Dienststunden, ohne im... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/30 91/12/0145 6 Stammrechtssatz Aus der Vermutung (arg.: gilt) der Rechtsfolge der ungerechtfertigten Abwesenheit nach § 51 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 - der Gegenbeweis ist in dieser Bestimmung nicht vorgesehen - ergibt sich unmißverständlich, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst von annähernd zwei Jahren ist auch nach Ansicht des VwGH eine so schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Kollegenschaft und der Allgemeinheit, daß die Fortsetzung des öffentlich-rech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1
(hier betreffend § 51 Abs 1 BDG 1979) Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der a... mehr lesen...
Die 1956 geborene Beschwerdeführerin steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundeskanzleramt tätig. Die Beschwerdeführerin war seit Februar 1986 bis zu ihrem Dienstantritt am 26. Juni 1993 vom Dienst abwesend. Diese Dienstabwesenheit führte zu mehreren Dienstrechtsverfahren mit dem Ziel die Frage zu klären, ob und in welchen Zeiträumen die Abwesenheit der Beschwerdeführerin vom Dienst gerechtfertigt war oder nicht. Teilweise war ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Arbeitsmarktservice Wien (früher: Landesarbeitsamt Wien). Im Zeitraum vom 24. Dezember 1993 bis 27. Februar 1994 war die Beschwerdeführerin vom Dienst abwesend. Am 29. Dezember 1993 legte sie die Bescheinigung eines praktischen Arztes vor, nach der sie ab 24. Dezember 1993 "bis auf weiteres" dienstunfähig sei. Ende Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/12/0207
Rechtssatz: Durch die Meldeverpflichtung bzw Mitwirkungsverpflichtung nach § 51 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 soll der Dienstgeber in die Lage versetzt werden, die vorgebrachten Rechtfertigungsgrü... mehr lesen...