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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/12/0028Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Beamte betreffend die Frage, ob er noch immer dienstunfähig sei, vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles keinesfalls mehr auf die Richtigkeit der von ihm vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen und somit auf das Vorliegen einer Rechtfertigung für die Dienstverhinderung vertrauen konnte, sodass seine allenfalls vorhandene subjektive Einschätzung über das Vorliegen einer seine Dienstunfähigkeit bewirkenden Krankheit auch keinen "ausreichenden Entschuldigungsgrund" im Sinn des § 13 Abs. 3 Z. 2 GehG 1956 herstellen konnte (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 2. Mai 2001, Zl. 95/12/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120139.X16Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019