RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0165

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Veröffentlicht am 16.11.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
63/07 Personalvertretung
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BDG 1979 §40 Abs1;
BEinstG §7;
GehG 1956 §15;
GehG 1956 §3 Abs2;
GehG 1956 §73b;
PVG 1967 §25 Abs4;

Rechtssatz

Das BEinStG schützt nicht vor einer Verwendungsänderung mangels Exekutivdienstfähigkeit. Der jeweilige Zulagenanspruch bzw Nebengebührenanspruch des Beamten ist aber nach der Verwendung zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120165.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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