Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war er als Datenverarbeitungs-Fachorganisator im Tumorregister, Landesklinik für Innere Medizin III, tätig. Am 1. März 2001 richtete die Salzburger Landesregierung ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den Beschwerdeführer: "Betreff: Verwendungsänderung - Verständigung Sehr geehrter Herr Beschwerdeführer! Wir informieren ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4 impl;BDG 1979 §38 Abs5 impl;BDG 1979 §40 Abs2 impl;LBG Slbg 1987 §7b Abs5 idF 2000/003;LBG Slbg 1987 §8 Abs2 idF 2000/003;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen im § 8 Abs. 2 Slbg LBG 1987 mit Versetzungen bedeutet in materieller Hinsicht, dass solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor im Ruhestand seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Die vorliegende Beschwerde betrifft Vorgänge aus der Zeit, in der er sich noch im Dienststand befand und im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden BPD) tätig war. Er war vom 1. März 1993 bis zu seiner auf Grund der gegenständlichen Vorfälle mit Dienstauftrag mit Wirkung vom 23. Juni 1994 erfolgten Dienstzuteilung (§ 39 des Beamte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0237 E 28. Juni 1995 RS 1 Stammrechtssatz Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §237;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 idF 1994/550;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §63 Abs5 impl;AVG §71 Abs1 Z1;BDG 1979 §38 Abs4 impl;LDG 1984 §19 Abs5;ZustG §1;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Die Frist in § 19 Abs 5 LDG 1984 ist eine nicht erstreckbare verfahrensrechtliche Frist (Hinweis E 8.11.1995, 9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat der Bundespolizeidirektion X in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 zum Leiter einer Abteilung dieser Bundespolizeidirektion bestellt. Ab dem 1. Oktober 1991 hatte der Beschwerdeführer als ranghöchster Abteilungsleiter gemäß der Bestimmung des § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundespolizeibehörden (außer Wien), welche in Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 1 und 2 des Sicherhe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0092 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 94/12/0237 1 Stammrechtssatz Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war er als Hauptsachbearbeiter bei der Verkehrsabteilung, Außenstelle XY (= VAASt XY), eingeteilt. Mit Schreiben vom 20. April 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 von der Absicht der Dienstbehörde erster Instanz in Kenntnis gesetzt, ihn von sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter der Verwendungsgruppe W1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zur Rechtskraft der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war er als Oberstleutnant Leiter der Kriminalbeamtenabteilung des Bezirkspolizeikommissariates XY. Mit Schreiben vom 12. April 1994 erging seitens der belangten Behörde an die Dienstbehörde erster Instanz die "Einladung", den Beschwerdeführer zu versetzen bzw. eine qualifizierte Verwendungsänderun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §33 Abs4;BDG 1979 §38 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/08 92/12/0049 2 Stammrechtssatz Die Frist nach § 38 Abs 4 BDG 1979 ist eine nicht erstreckbare verfahrensrechtlich Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/08 92/12/0049 1 Stammrechtssatz Einwendungen iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 sind Vorbringen des von der angekündigten Personalmaßnahme betroffenen Beamten, denen die Behauptung zugrunde liegt, daß die geplante Versetzung in seine subjektiven Rechte eingreife (oder zumindest unzweckmäßig sei). Dem Begriff "Einw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §40 Abs2;DVG 1984 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der geltend gemachten Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren kann seitens der Behörde dann nicht mit dem Hinweis auf die Gelegenheit zur Rechtfertigung im Verfahren nach § 38 Abs 4 BDG 1979 entgegengetreten we... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vor der nunmehr bekämpften Versetzung war er als Leiter der Strombauleitung L. tätig und bekleidete auch die Funktion des Stellvertreters des Leiters der Strombauleitungen Y und G. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten wurde der Beschwerdeführer, der Beamter der Dienstklasse VI der Verwendungsgruppe A ist, von seiner vorgesetzten Dienststelle (Wasserstraßendirektion - im folgenden WSD) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §237;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 idF 1994/550;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Einwendungen iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 sind Vorbringen des von der angekündigten Personalmaßnahme betroffenen Beamten, denen die Behauptung zugrunde liegt, daß die geplante Versetzung in seine subjektiven Rechte eingreife (oder zumindest unzweckmäßig sei). Dem Begriff "Einwendungen" ist nämlich die Beh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §33 Abs4;BDG 1979 §38 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist nach § 38 Abs 4 BDG 1979 ist eine nicht erstreckbare verfahrensrechtlich Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992120049.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Daß die belangte Behörde, obwohl sie von der Zustimmung des Beamten zu der verfügten Versetzung auszugehen hatte, weil der Beamte keine fristgerechten Einwendungen erhob, auf seine erstmals in der Berufung erhobenen Einwendungen, die er bei der gegebenen Sachlage aber schon im "Vorverfahren" ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so finde... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 idF vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 07.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 08.08.2008 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes im Bereich der Landesverteidigungsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Den Ausführungen im angefochtenen Bescheid zufolge war der Beschwerdeführer seit 21. Mai 1985 auf dem Arbeitsplatz "Hauptlehroffizier und Sprachmittler Serbo-Kroatisch und stellvertretender Leiter des Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" eingeteilt. Mit Akademietagesbefehl Nr. 21/85 vom 21. Mai 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in formeller Hinsicht, daß solche qualifizierten Verwendungsänderungen nur... mehr lesen...
Der in D, Burgenland, wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung Leiter des Gendarmeriepostens (GP) S. Mit dem Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 6. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer von der beabsichtigten Versetzung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert. Dagegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Dienststelle, so erübrigt sich eine Prüfung seiner persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gem § 38 Abs 3 BDG 1979. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Eine einer Versetzung gleichzuhaltende, von Amts wegen in Aussicht genommene Verwendungsänderung (qualifizierte Verwendungsänderung) darf nur nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Beamten mit Bescheid aus wichtigen dienstlichen Interessen verfügt werden; sonstige Verwendungsä... mehr lesen...