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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs3;Rechtssatz
Aus dem Wortlaut des § 38 Abs 3 BDG folgt keine Verpflichtung der Behörde, eine genaue Abwägung dahingehend vorzunehmen, welchen der grundsätzlich geeigneten Beamten aus der im wichtigen dienstlichen Interesse liegenden Versetzung der geringste noch wesentliche wirtschaftliche Nachteil entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120320.X02Im RIS seit
09.07.1991Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010