RS Vwgh 1992/4/8 87/12/0079

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;
BDG 1979 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0057 E 26. Juni 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Für eine Versetzung nach § 38 Abs 2 BDG genügt das objektive Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses. Bereits damit wird der Schutzzweck der genannten Bestimmung, nämlich ein unsachliches Vorgehen der Behörde zu verhindern, erreicht (Hinweis E 18.3.1985, 83/12/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987120079.X01

Im RIS seit

08.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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