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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Rechtssatz
Nach dem Gesetz reicht es aus, wenn das wichtige dienstliche Interesse an einer qualifizierten Verwendungsänderung für einen der beiden Teile des Versetzungsaktes vorliegt. Es braucht auch iSd § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG nicht geprüft zu werden, ob ein anderer geeigneter Beamter zur Verfügung steht, weil eine solche Auswahl beim Interesse an einer Wegversetzung eines bestimmten Beamten von vornherein nicht gegeben ist (Hinweis E 24.10.1988, 88/12/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120065.X04Im RIS seit
11.07.2001