RS Vwgh 1990/1/15 89/12/0117

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
BDG 1979 §38 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in ÖffD 1990/9;

Rechtssatz

Verläßt die Dienstbehörde zweiter Instanz die Ansicht und die Feststellung der Beh erster Instanz, daß die vom Beamten bekämpfte Versetzung für diesen keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde, so hat sie die im Gesetz vorgesehene Vergleichsprüfung in vollem Umfang durchzuführen, weil diese nur dann ohne Bedeutung wäre, wenn ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil für den Beamten auszuschließen ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120117.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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