Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1987/7, S 31;Rechtssatz
Durch die Freiwilligkeit der Bewerbung des Bfrs um Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe wird nicht der Versetzungsschutz, der den Bediensteten insbesondere vor sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen der Behörde schützen soll, aufgehoben. Durch die Beschränkung der Einsatzmöglichkeit können sich jedoch Nachteile für den Bfr durch notwendige Versetzungen ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120146.X01Im RIS seit
19.09.2006