RS Vwgh 1987/1/22 86/12/0146

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Veröffentlicht am 22.01.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1987/7, S 31;

Rechtssatz

Durch die Freiwilligkeit der Bewerbung des Bfrs um Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe wird nicht der Versetzungsschutz, der den Bediensteten insbesondere vor sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen der Behörde schützen soll, aufgehoben. Durch die Beschränkung der Einsatzmöglichkeit können sich jedoch Nachteile für den Bfr durch notwendige Versetzungen ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120146.X01

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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