Der Beschwerdeführer stand jedenfalls bis zum Ablauf des 31. August 2002 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur mitbeteiligten Partei. In seinem an das Stadtamt Traun, zu Handen des Bürgermeisters gerichteten Schreiben vom 5. August 2002 teilte er mit, dass er aus seinem Dienstverhältnis mit der Stadtgemeinde Traun per 31. August 2002 austrete. Er ersuche, ihm vom 19. bis 31. August 2002 eine Nebenbeschäftigung als Leiter des Bezirksaltenheims Hardt zu gestatten. In sein... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §21 Abs1;BDG 1979 §21 Abs2;BDG 1979 §21 Abs3 idF 1995/043;GdBedG OÖ 2001 §27 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, zur vergleichbaren Regelung in § 21 Abs. 1 bis 3 BDG 1979, BGBl. Nr. 333 - dessen Abs. 3 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 43/1995 -... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand - jedenfalls - bis zum Ablauf des 31. August 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Aus einem Protokoll der Unternehmensrevision, Erhebungsdienst Linz, der Österreichischen Post AG geht Folgendes hervor: Der Beschwerdeführer sei wegen eines am 24. Juni 2005 stattgefundenen Vorfalles (hiezu siehe später) von MZ (im Folgenden: M) polizeilich zur Anzeige gebracht worden.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;BDG 1979 §21 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (ein Beamter) hat vorgebracht, er habe sich bei Abfassung der Austrittserklärung in einer - durch die Konfrontation mit seinem strafbaren Verha... mehr lesen...
Walter A stand bis zum Ablauf des 30. September 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Infolge des Vorwurfes, sich während seiner Dienstleistung widerrechtlich Geldbeträge angeeignet zu haben, wurde Walter A am 24. September 2004 von zwei Erhebungsbeamten der Österreichischen Post AG, Hermann A und Josef S niederschriftlich einvernommen. Walter A gab dabei auszugsweise Folgendes an: "... I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;ABGB §870;ABGB §879 Abs2 Z4;BDG 1979 §21 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführer (Erben eines ausgetretenen Beamten) erachten - auf Basis der von der belangten Behörde angenommenen Geschäftsfähigkeit des ausgetretenen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0289 E 8. Juni 1994 RS 1(hier: erster Satz) Stammrechtssatz Eine Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 ist eine einseitige Willenserklärung eines Beamten, die seitens der Dienstbehörde empfangsbedürftig ist, ihr also zukommen muß, zu ihrer Wirksamkeit aber nicht der formellen Annahme bedarf. Einen Widerruf (wie ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §21 Abs1;StPO 1975 §84 Abs2 Z2 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Von der Judikatur der Zivilgerichte wird etwa die Drohung mit Strafanzeige, um ein Anerkenntnis über den vom Bedrohten angerichteten Schaden zu e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §21 Abs1;B-VG Art130 Abs2;StPO 1975 §84 Abs2 Z2 idF 1993/526;VwRallg;
Rechtssatz: "Ungerechte" Furcht ist jedenfalls dann gegeben, wenn das verwendete Mittel, also das angedrohte Übel, oder das angestrebte Ziel rechtsw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §21 Abs1;BDG 1979 §91;PG 1965 §49;PG 1965 §63 Abs3;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die hier durch die Drohung erzwungene Rechtsfolge (Abgabe einer Austrittserklärung zum frühestmöglichen Termin) du... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §21 Abs1;B-VG Art130 Abs2;StGB §167 Abs2;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;StPO 1975 §84 Abs2 Z2 idF 1993/526;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die im Raum stehende Schadensgutmachung und damit au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;BDG 1979 §21 Abs1;
Rechtssatz: Gerade wenn ein Attest kein schlüssiges Sachverständigengutachten betreffend den psychischen Zustand des Beamten im Zeitpunkt der Abgabe seiner Austrittserklärung darstellt, wäre es im Hinblick auf das von ihm und ... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197 und vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, verwiesen. Mit dem zuletzt zitierten hg. Erkenntnis vom 19. November 2002 wurde der im zweiten Rechtsgang des Berufungsverfahrens im Instanzenzug ergangene Feststellungsbescheid des Inhaltes, die Beschwerdeführerin stehe in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur "Repub... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;BDG 1979 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0133 E 25. Jänner 1995 RS 2 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Partei des Verwaltungsverfahrens, die triftigen
Gründe: darzulegen, aus denen sie sich weigert, einer Vorladung zur ärztlichen Untersuchung Folge zu leisten (Hinweis E 9.3.1962, 486/60, VwSlg 5743... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;BDG 1979 §21 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0065 E 19. November 2002 RS 1(hier: dritter Rechtsgang) Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ausführte, sind vorlie... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §21 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Beamtin geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken, über die Feststellung des Bestandes des Dienstverhältnisses entscheide kein unabhängiges Tribunal, sondern eine weisungsgebundene Behörde, vermag der Verwaltungsgerichtshof nicht zu teilen, zumal es s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;ABGB §886;BDG 1979 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, ausführte, ist für die Frage, wann die Austrittserklärung der Beamtin abgegeben wurde, zum einen maßgeblich, wann sie das Original derselben unterfe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 5 BDG 1979 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Beurteilungszeitraum vom 7. Mai 2003 bis 3. Jänner 2004 trotz zweimaliger Ermahnung den von ihr zu erwartenden Arbe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte, insbesondere zum Gang des erstinstanzlichen Verfahrens sowie zum ersten Rechtsgang des Berufungsverfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, verwiesen. Neben dem dort auszugsweise wiedergegebenen Berufungsvorbringen hatte die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung weiters Folgendes behauptet: "Im Akt des Landesgerichtes I. zu 30 Vr 2696/97 befindet sich kein schriftlicher Haf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §886;BDG 1979 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ausführte, ist die Austrittserklärung eine einseitige empfangs-, aber nicht annahmebedürftige Willenserklärung des B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;BDG 1979 §21 Abs1;GmbHG §76 Abs2;
Rechtssatz: Nach der bindenden Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ist für die Rechtsverbindlichkeit der Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 das Einlangen der Erklärung bei der Behörde maßgeb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;BDG 1979 §21 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ausführte, sind vorliegendenfalls die Regeln des Zivilrechts über die Geschäftsfähigkeit und in diesem Zusammenhang die Fra... mehr lesen...
Die 1952 geborene Beschwerdeführerin stand als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre letzte Dienststelle war eine Schule in Vorarlberg. Sie ist durch Austritt (§ 21 BDG 1979) aus diesem Dienstverhältnis ausgeschieden. Im Beschwerdefall sind die näheren Umstände im Zusammenhang mit diesem Austritt strittig sowie, ob der Beschwerdeführerin eine Abfertigung gemäß § 26 Abs. 3 GG 1956 gebührt. Unstrittig ist, daß die Beschwerdeführerin e... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §21 Abs1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 1 BDG 1979 normiert in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise ein ZWINGENDES Formerfordernis der Schriftlichkeit für den Austritt des Beamten aus dem Dienstverhältnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199612... mehr lesen...