RS Vwgh 2004/9/15 2003/09/0034

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035

Rechtssatz

Schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen rechtfertigen eine Suspendierung ebenso wie weniger schwerwiegende, die dennoch geeignet sind, das Ansehen des Amtes oder dienstliche Interessen zu gefährden. Keinesfalls trifft es zu, dass im Bereich der Hochschullehrtätigkeit etwa nur Straftaten im Sinne des StGB zur Suspendierung führen dürften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090034.X02

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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