Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035Rechtssatz
Schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen rechtfertigen eine Suspendierung ebenso wie weniger schwerwiegende, die dennoch geeignet sind, das Ansehen des Amtes oder dienstliche Interessen zu gefährden. Keinesfalls trifft es zu, dass im Bereich der Hochschullehrtätigkeit etwa nur Straftaten im Sinne des StGB zur Suspendierung führen dürften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003090034.X02Im RIS seit
20.10.2004Zuletzt aktualisiert am
13.05.2010