RS Vwgh 2004/10/28 2002/09/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004

Rechtssatz

Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung in ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 27.6.2002, Zl. 2001/09/0012, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002090212.X04

Im RIS seit

27.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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