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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004Rechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung in ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 27.6.2002, Zl. 2001/09/0012, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002090212.X04Im RIS seit
27.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2019