Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;LBG Slbg 1987 §3a idF 2000/003;
Rechtssatz: GRS wie 97/12/0066 E 28. Mai 1997 RS 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006120075.X03 Im RIS seit 25.04.2007 Zuletzt aktualisiert am 27.08.2010 mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;LBG Slbg 1987 §3a Abs3 Z4 idF 2000/003;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung nach § 3a Abs. 3 Z. 4 Slbg L-BG 1987 haben allfällige wirtschaftliche oder familiäre Folgen für den Beamten außer Betracht zu bleiben, weil das Slbg L-BG 1987 weder in dieser Bestimmung noch an anderer Stelle da... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4 impl;BDG 1979 §44 impl;B-VG Art20 Abs1;LBG Slbg 1987 §3a Abs3 Z4 idF 2000/003;LBG Slbg 1987 §9 Abs3 idF 2000/003;LBG Slbg 1987 §9a Abs1 idF 2000/003;VwRallg;
Rechtssatz: Bei dem Merkblatt "Hinweise zur Durchführung für die SachbearbeiterInnen" für d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Dezember 1997 bis 31. August 2003 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für V zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für V vom 12. November 2001 wurde das provisorische Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Dezember 1997 bis 31. August 2003 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für V zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für V vom 12. November 2001 wurde das provisorische Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3(hier wurden keine mängelfreien Feststellungen für die Kündigung getroffen) Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der (im Erkenntnis dargelegten) Judikatur ist der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass die (außerdienstlichen) Kontakte der Aspirantin in Grundausbildung für Wachebeamte mit Personen, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0226 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die alle... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3(hier wurden keine mängelfreien Feststellungen für die Kündigung getroffen) Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der (im Erkenntnis dargelegten) Judikatur ist der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass die (außerdienstlichen) Kontakte der Aspirantin in Grundausbildung für Wachebeamte mit Personen, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0226 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die alle... mehr lesen...
Der im Jahre 1978 geborene Beschwerdeführer stand vorerst vom 1. Oktober 1998 bis zum Ablauf des 28. Februar 1999, eingereiht in die Gruppe der Feuerwehrmänner, in einem Vertragsverhältnis und seit 1. März 1999 - vorerst als Feuerwehrmann, zuletzt als Oberfeuerwehrmann - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer seine Branddienstkursprüfung am 27. März 2003 teilweise negativ abschloss und damit das Ausbildungsziel der ... mehr lesen...
Der im Jahre 1978 geborene Beschwerdeführer stand vorerst vom 1. Oktober 1998 bis zum Ablauf des 28. Februar 1999, eingereiht in die Gruppe der Feuerwehrmänner, in einem Vertragsverhältnis und seit 1. März 1999 - vorerst als Feuerwehrmann, zuletzt als Oberfeuerwehrmann - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer seine Branddienstkursprüfung am 27. März 2003 teilweise negativ abschloss und damit das Ausbildungsziel der ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;B-VG Art130 Abs2;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §20 Abs1;DO Wr 1994 §20 Abs2;DO Wr 1994 §20 Abs3;DO Wr 1994 §20 Abs4;DO Wr 1994 §26 Abs1;DO Wr 1994 §31 Abs1 idF 1998/023;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0160 E 20. Februar 2002 RS 1
(hier: ohne den le... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2 impl;B-VG Art130 Abs2;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §20 Abs1;DO Wr 1994 §20 Abs2;DO Wr 1994 §20 Abs3;DO Wr 1994 §20 Abs4;DO Wr 1994 §26 Abs1;DO Wr 1994 §31 Abs1 idF 1998/023;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0160 E 20. Februar 2002 RS 1
(hier: ohne den le... mehr lesen...
Der im Jahre 1963 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Dezember 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 wurde er in die Dienstklasse V befördert. Seit 11. Oktober 1993 war der Beschwerdeführer der Magistratsabteilung 62 des Magistrates der Stadt Wien dienstzugeteilt und für Angelegenheiten des Aufenthaltsgesetzes zuständig. Mit - dem angefochtenen Bescheid zufolge in Rechtskraft erwachsener - Disziplinarverf... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §16 Abs1;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine sehr gute Dienstleistung des Beschwerdeführers vermag an der fehlenden Eignung des Beschwerdeführers für das definitive Dienstverhältnis nichts zu ändern, weil es darauf nicht entscheidend ankommt. Die dem Beschwerdeführer zum Vorw... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ih... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. August 2002 als Inspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Justizanstalt Wien-Simmering. Aus Anlass eines nicht in den Verwaltungsakten erliegenden Berichtes des Leiters der Justizanstalt Wien-Simmering vom 28. Jänner 2002 kündigte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 16. Mai 2002 das mit dem Beschwerdeführer bestehende provisorische Dienstverhältnis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. August 2002 als Inspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Justizanstalt Wien-Simmering. Aus Anlass eines nicht in den Verwaltungsakten erliegenden Berichtes des Leiters der Justizanstalt Wien-Simmering vom 28. Jänner 2002 kündigte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 16. Mai 2002 das mit dem Beschwerdeführer bestehende provisorische Dienstverhältnis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. August 2002 als Inspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Justizanstalt Wien-Simmering. Aus Anlass eines nicht in den Verwaltungsakten erliegenden Berichtes des Leiters der Justizanstalt Wien-Simmering vom 28. Jänner 2002 kündigte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 16. Mai 2002 das mit dem Beschwerdeführer bestehende provisorische Dienstverhältnis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) zu Recht vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen (fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden; Verstoß gegen § 51 Abs. 1 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Auch im Falle nicht vollständiger Bewährung eines Beamten in gesundheitlicher Hinsicht ist zu erwägen, ob ungeachtet dessen ausnahmsweise dennoch davon auszugehen ist, dass der Beamte auf Grund besonderer Umstände in weiterer Folge die volle gesundheitliche Eignung für das definitive Dienstverhältnis erlangen werde. Dies könnte etwa da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 51 Abs. 1 BDG 1979 geforderte "unverzügliche" Meldung und Rechtfertigung soll die für den reibungslosen Dienstbetrieb erforderliche Promptheit der behördlichen Reaktion auf den Ausfall des Mitarbeiters sicherstellen (Hinweis E 18.2.1993, 92/09/0285). Diesem Gesetzeszweck und der besonderen S... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, insbesondere aus häufigen "Krankenständen" mit steigender Tendenz den Schluss zu ziehen, der Beamte habe sich in Ansehung seiner körperlichen Eignung nicht bewährt, weshalb der Kündigungsgrund des § 10 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 vorliege (Hinweis E 22.2.1995, 95/12/0031). Für die Berechtigung einer solchen Kündigun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur rechtlichen Qualifikation der dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) vorzuwerfenden insgesamt fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden (zur besonderen Wichtigkeit der Einhaltung der Dienststunden im Zusammen... mehr lesen...