RS Vwgh 2002/3/13 2001/12/0093

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Veröffentlicht am 13.03.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §38;
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Bindung der Verwaltungsbehörden besteht lediglich an rechtskräftige Verurteilungen der Strafgerichte, nicht jedoch an die in einer Anklage oder einem Strafantrag erhobenen Vorwürfe oder an nicht in Rechtskraft erwachsene strafgerichtliche Urteile.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120093.X03

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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