Dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 22. Juni 2005 beim Arbeitsmarktservice in Wien vorsprach, wobei ihm das gemäß § 46 AlVG bundeseinheitlich aufgelegte Antragsformular ausgehändigt und als Abgabetermin dafür der 30. Juni 2005 festgelegt wurde. Zudem wurde ihm laut einem im Akt befindlichen, an ihn gerichteten Schreiben des Arbeitsmarktservice vom 22. Juni 2005 ein Kontrolltermin gemäß § 49 AlVG für den 30. Juni 2005 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studierte von 1996 bis 1999 an der Princess Sumaya University of Technology. Vom 17. August 2001 bis 15. Mai 2003 war er bei der S AG beschäftigt. Zu dieser Zeit hat der Beschwerdeführer nach den Feststellungen der belangten Behörde keine Ausbildung bzw. kein Studium absolviert. Am 16. Juni 2003 stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Am 9. Oktober 2003 nahm der Beschwerdeführer ein Studium als ordentlicher Hörer an der Technischen Universität Wien auf,... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46;AlVG 1977 §49;
Rechtssatz: Der Zweck der Meldepflicht nach § 49 AlVG besteht in der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe besteht. Die Meldung dient also der Kontrolle des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl. auch Krapf/Keul, Arbeitslosenversicherungsgeset... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0270 E 30. September 1994 RS 1 Stammrechtssatz Da die Angaben zur Geltendmachung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im Antragsformular die Behörde in die Lage versetzen sollen, ihrerseits zu beurteilen, ob ein Anspruch besteht, ist da... mehr lesen...
Nach der Aktenlage war der Beschwerdeführer vom 12. September 1983 bis zum 30. März 2005 als Beamter (pragmatisierter Lehrer) beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Kündigung durch den Dienstgeber. Im Jahr 2003 erzielte der Beschwerdeführer ein Einkommen von EUR 39.207,45. Zwischen dem 12. September 1983 und dem 5. Juli 2002 war der Beschwerdeführer nahezu durchgehend auch arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Am 28. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung63/04 Bundesbedienstetenschutz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46;AlVG 1977 §6 Abs1;ÜberbrückungshilfenG 1963 §1 Abs1;ÜberbrückungshilfenG 1963 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0090 E 20. Dezember 2000 RS 1(Hier betreffend Überbrückungshilfe) Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Beschwerdeführer in seinem Antrag die begehrte Leistung durch A... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tulln vom 8. August 2006 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer ab dem 8. August 2006 Arbeitslosengeld gebühre. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe bis 20. April 2006 Krankengeld bezogen und sich erst am 8. August 2006 persönlich beim Arbeitsmarktservice Tulln wieder gemeldet. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid keine Folge... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz § 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen vor. Diese abschließende Normierung lässt es ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 5. Juli 2005 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein Antragsformular betreffend Zuerkennung von Arbeitslosengeld (mit dem Vermerk: "gilt ab 15.7.05") ausgehändigt. Das Formular enthält mit dem Hinweis "Wichtig" die Belehrung, dass sie den Antrag bis spätestens 19. Juli 2005 persönlich abgeben solle. Wenn sie die Frist nicht einhalten könne, solle sie rechtzeitig eine Terminverlängerung vereinbaren, ansonsten könne die Leistung ers... mehr lesen...
Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte mit dem am 27. Oktober 2004 ausgegebenen Formular einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Dem Antragsformular beigeschlossen ist eine Arbeitsbescheinigung, nach welcher der Beschwerdeführer vom 19. August bis zum 10. September 2004 arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. Vor dem 19. August 2004 stand er im Bezug von Notstandshilfe. Ebenso angeschlossen sind dem Formular ein... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46;
Rechtssatz: Das streng formalisierte Verfahren zur Antragstellung nach § 46 AlVG soll für Klarheit sorgen und erfordert daher auch ein klares Vorgehen des Arbeitsmarktservice. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005080201.X01 Im RIS seit 14.08.2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein nach seinem Vorbringen seit 34 Jahren in Österreich lebender türkischer Staatsangehöriger, war - den vorgelegten Verwaltungsakten zu Folge - zuletzt vom 16. September 1985 bis zum 16. Dezember 1990 bei S und vom 11. Juli 1994 bis zum 16. Dezember 1995 bei K arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Er hat zuletzt auf Grund eines am 18. Dezember 1995 ausgegebenen Antrags vom 18. Dezember 1995 bis zum 15. September 1996 (273 Tage) Arbeitslosengeld bezogen... mehr lesen...
Mit im Akt befindlichem Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 18. Oktober 1999 wurde Dr. B. zum Sachwalter für die Beschwerdeführerin bestellt und mit der Besorgung folgender Angelegenheiten betraut: Einkommens- und Vermögensverwaltung, Vertretung vor Ämtern und Behörden, Vertretung gegenüber privaten Vertragspartnern. Durch den Sachwalter wurden in der Folge wiederholt Anträge auf Zuerkennung von Notstandshilfe gestellt (Geltendmachungsdaten 8. November 2000, 22. Februar 2001 u... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 2(Hier: Der Fall der Unterlassung von Ermittlungen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Arbeitslosen ist nicht anders zu sehen als der Fall einer unzutreffenden Rechtsauskunft eines Organes des Arbeitsmar... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog seit 5. Mai 1995 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Im Zeitraum vom 30. April 2002 bis 29. Mai 2003 (unterbrochen durch insgesamt 31 Tage Bezug von Krankengeld) bezog die Beschwerdeführerin während insgesamt 52 Wochen Notstandshilfe, zuletzt in Form eines Pensionsvorschusses. Am 16. Mai 2003 sprach die Beschwerdeführerin bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vor und überreichte eine im Hinblick auf den laufen... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz § 46 AlVG stellt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen dar. Infolge dieser abschließenden Normi... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 21. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 38 AlVG und gemäß §§ 44 und 46 AlVG iVm § 58 AlVG ab 14. September 2000 Notstandshilfe gebührt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe seinen Antrag auf Zuerkennung der Notstandshilfe erst am 14. September 2000 gestellt. In seiner Berufung gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. August 2002 wies die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den vom gleichen Tag stammenden Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld (als Pensionsvorschuss) mangels Erfüllung der Anwartschaft ab. In seiner Berufung gegen diesen Bescheid führte der Beschwerdeführer aus, die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sei zu Unrecht von einer erstmaligen Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld am 20. August ... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 5 Stammrechtssatz § 46 AlVG stellt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen dar. Infolge dieser abschließenden Normi... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz § 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen vor. Diese abschließende Normierung lässt es ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand von 1. April 2000 bis zum 30. September 2000 in Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit 1. Oktober 2000 wurde die zuletzt gewährte Notstandshilfe wegen Krankengeldbezuges eingestellt. Am 22. Dezember 2000 beantragte die Beschwerdeführerin unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars die Gewährung von Notstandshilfe. Zur vollständigen Ausfüllung und Beibringung aller erforderlichen Bescheinigungen wurde der Beschw... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz § 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen vor. Diese abschließende Normierung lässt es ... mehr lesen...
Auf Grund ihres Antrages vom 14. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführerin (formlos) Arbeitslosengeld zuerkannt. Mit Schreiben vom 16. Februar 1996 teilte das Amt für Jugend und Familie der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien mit, dass die Beschwerdeführerin für ihre nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft befindlichen minderjährigen Kinder Susanne und Catherina-Maria laut Vergleich vom 15. Dezember 1992 zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 660,-- für jedes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsbürger (nunmehr nach eigenen Angaben ohne Staatsbürgerschaft), kam 1990 als Asylwerber nach Österreich. Seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen den abweisenden Asylbescheid wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Er verfügte im hier maßgeblichen Zeitraum über eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz 1991. Nach Ausübung unselbständiger Tätigkeiten in den Jahren 1991 bis 1993 beantragte der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/08/0146 Besprechung in:ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;
Rechtssatz: § 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterla... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46;AlVG 1977 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0090 E 20. Dezember 2000 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Beschwerdeführer in seinem Antrag die begehrte Leistung durch Ankreuzen des Arbeitslosengeldes ausdrücklich bezeichnet hat, enthob die Behörde nicht von der Prüfung, ob im Falle des Nichtbestehens ... mehr lesen...
Dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin - nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses als Geschäftsführerin eines Auktionshauses am 30. September 2000 - am 3. Oktober 2000 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Wien, AkademikerInnen und Führungskräfteservice in Wien vorsprach, wobei ihr das gemäß § 46 AlVG bundeseinheitlich aufgelegte Antragsformular ausgehändigt und als Abgabetermin zunächst der 10. Oktober 2000, 8.00... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46;AlVG 1977 §49 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des AMS, seine Organisation so zu gestalten, dass in jenen Fällen, in denen das Gesetz mit gutem Grund eine persönliche Vorsprache anordnet, diese Vorsprache so organisiert wird, dass sie den durch ihre Anordnung vom Gesetzgeber offenkundig intendierten Zweck erfüllen kann (Hinwe... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 23. November 1999 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 17 iVm §§ 44 und 46 AlVG das Arbeitslosengeld ab dem 22. November 1999 gebühre. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Abgabefrist bis zum 21. Juni 1999 nicht eingehalten und den Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld erst am 22. November 1999 beim Arbeitsmarktservice abgegeben. In seiner Berufung gegen diese... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AHG 1949 §1;AlVG 1977 §46;
Rechtssatz: Soweit der VwGH im hg Erkenntnis vom 10. März 1998, 97/08/0517, (wenn auch nur in einem obiter dictum) die Auffassung geäußert hat, auch das Unterbleiben der Ausfolgung eines Formulars in Kenntnis des Begehrens des Arbeitslosen führe nu... mehr lesen...