RS Vwgh 2002/11/20 2002/08/0136

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §46;
AlVG 1977 §49 Abs2;

Rechtssatz

Es ist Sache des AMS, seine Organisation so zu gestalten, dass in jenen Fällen, in denen das Gesetz mit gutem Grund eine persönliche Vorsprache anordnet, diese Vorsprache so organisiert wird, dass sie den durch ihre Anordnung vom Gesetzgeber offenkundig intendierten Zweck erfüllen kann (Hinweis E 23. Oktober 2002, 2002/08/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080136.X06

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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