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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/08/0146 Besprechung in:ASok Nr. 7/2006, S 264 - 269;Rechtssatz
§ 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen vor. Diese abschließende Normierung lässt es - selbst im Falle des Fehlens eines Verschuldens des Arbeitslosen - nicht zu, die Folgen einer (irrtümlich) unterlassenen rechtzeitigen Antragstellung nachträglich zu sanieren, zumal selbst in jenen Fällen, in denen ein Arbeitsloser auf Grund einer von einem Organ des Arbeitsmarktservice schuldhaft erteilten unrichtigen Auskunft einen Schaden erleidet, dieser auf die Geltendmachung allfälliger Amtshaftungsansprüche verwiesen ist und die Fiktion einer dem Gesetz entsprechenden Antragstellung keine gesetzliche Grundlage findet (Hinweis E 3. Juli 2002, 2001/08/0227).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080145.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009