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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0270 E 30. September 1994 RS 1Stammrechtssatz
Da die Angaben zur Geltendmachung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im Antragsformular die Behörde in die Lage versetzen sollen, ihrerseits zu beurteilen, ob ein Anspruch besteht, ist das Risiko eines Rechtsirrtums, aus dem heraus ein Arbeitsloser meint, die darin gestellten Fragen nicht vollständig oder richtig beantworten zu müssen, von ihm zu tragen (Hinweis E 8.5.1990, 90/08/0066, E 22.5.1990, 90/08/0021, E 16.10.1990, 89/08/0286, E 11.5.1993, 92/08/0087 und 92/08/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080315.X03Im RIS seit
29.10.2007