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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0145 E 19. März 2003 RS 2(Hier: Der Fall der Unterlassung von Ermittlungen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Arbeitslosen ist nicht anders zu sehen als der Fall einer unzutreffenden Rechtsauskunft eines Organes des Arbeitsmarktservice.)Stammrechtssatz
§ 46 AlVG nimmt eine umfassende Regelung der Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener fristgerechter Antragstellungen vor. Diese abschließende Normierung lässt es - selbst im Falle des Fehlens eines Verschuldens des Arbeitslosen - nicht zu, die Folgen einer (irrtümlich) unterlassenen rechtzeitigen Antragstellung nachträglich zu sanieren, zumal selbst in jenen Fällen, in denen ein Arbeitsloser auf Grund einer von einem Organ des Arbeitsmarktservice schuldhaft erteilten unrichtigen Auskunft einen Schaden erleidet, dieser auf die Geltendmachung allfälliger Amtshaftungsansprüche verwiesen ist und die Fiktion einer dem Gesetz entsprechenden Antragstellung keine gesetzliche Grundlage findet (Hinweis E 3. Juli 2002, 2001/08/0227).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080255.X03Im RIS seit
26.04.2005Zuletzt aktualisiert am
29.09.2011