Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;
Rechtssatz: Im Fortbezugsfall ohne Neuanspruch nach § 19 Abs 1 AlVG ist dem Arbeitslosen der Fortbezug für die restliche zulässige Bezugsdauer zwar nicht von Amts wegen, aber doch schon "auf Anmeldung" (die nicht den Erfordernissen einer Geltendmachung nach § 46 AlVG entsprechen muß: Hinweis E 12.12... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16 Abs1;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §7;
Rechtssatz: Macht der Arbeitslose gleichzeitig den Fortbezugsanspruch und den (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruch "geltend", ist in materiell-rechtlicher Hinsicht davon auszugehen, daß ab der (voraussetzungsgemä... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;
Rechtssatz: Was rechtens ist, wenn sowohl ein Fortbezugsanspruch als auch ein (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegender) Neuanspruch besteht, regelt § 19 Abs 2 AlVG nur rudimentär, nämlich insofern, als auch in diesem Fall "auf Anmeldung" (also auch hier nicht von Amts wegen) der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs2;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1;
Rechtssatz: Da sich aus § 19 AlVG ableiten läßt, daß ein einmal entstandener Arbeitslosengeldanspruch für den Zeitraum von drei Jahren nicht untergehen soll, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen einmal vorgelegen sind, tritt der zum Zeitpunkt des neuerlich gestell... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §46 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 19 Abs 2 AlVG scheidet eine Kumulierung des Fortbezugsanspruches und des Neuanspruches aus, vielmehr besteht unter Verlust des Fortbezugsanspruches nur der Neuanspruch; in verfahrensrechtlicher Hinsicht ergibt sich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog vom 1. Juni 1986 (mit einer Unterbrechung vom 5. Juli bis 12. Juli 1986) bis (zu der wegen Aufnahme einer neuen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 1. August 1986 erfolgten Einstellung mit) 31. Juli 1986 Arbeitslosengeld, das vom zuständigen Arbeitsamt gemäß § 21 Abs. 1 AlVG in der damals geltenden Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 290/1987 auf Grund des Entgelts in den letzten vier vollen Wochen seiner arbeitslosenversicherungspflichtigen ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs1;
Rechtssatz: § 19 Abs 1 (nur) iVm § 21 Abs 1 und dem zweiten Tatbestand des § 24 Abs 1 AlVG könnte dahin interpretiert werden, daß der Grundbetrag des fortbezogenen Arbeitslosengeldes nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs 1 letzter Satz AlVG, s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs6;AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Es erscheint dem VwGH eine Regelung nicht unsachlich zu sein, nach der nur unter bestimmten, im § 19 Abs 2 AlVG genannten Voraussetzungen ein sonst dem Grunde nac... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §20;AlVG 1977 §21 Abs2;AlVG 1977 §24 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Begriff "Fortbezug" in § 19 AlVG kann kein Ausschluß des zweiten Tatbestandes des § 24 Abs 1 AlVG abgeleitet werden. Denn einerseits ist unzweifelhaft eine Neubemessung der (nach § 20 Abs 1 AlVG einen Teil des Arbeitslosengeldes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall fehlende Tatbestandsmäßigkeit des § 19 Abs 2 AlVG schließt die Mitberücksichtigung auch dieser Bestimmung sowie der anderen Normen des AlVG bei der Auslegung des § 19 Abs 1 legcit nicht aus; sie ist vielmehr bei einer systematis... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §19 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs2;AlVG 1977 §24 Abs1;
Rechtssatz: Eine Neubemessung des fortbezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes (im Sinne einer Aufwertung nach der Regel des § 21 Abs 2 AlVG) ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des letzten Satzes des § 19 Abs 1 AlVG und wegen die... mehr lesen...