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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §19 Abs1;Rechtssatz
Die im Beschwerdefall fehlende Tatbestandsmäßigkeit des § 19 Abs 2 AlVG schließt die Mitberücksichtigung auch dieser Bestimmung sowie der anderen Normen des AlVG bei der Auslegung des § 19 Abs 1 legcit nicht aus; sie ist vielmehr bei einer systematischen Auslegung ebenso geboten wie die Bedachtnahme auf § 21 Abs 1 und 24 Abs 1 AlVG. Bezieht man aber § 19 Abs 2 AlVG in die Auslegungsfrage mit ein, so ist es mangels einer diesbezüglichen Differenzierung methodisch unzulässig, das Ausmaß des Grundbetrages des fortbezogenen Arbeitslosengeldes bei einer Bejahung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 19 Abs 2 AlVG anders zu bemessen als sonst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080157.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009