RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0122

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §19 Abs1;
AlVG 1977 §19 Abs2;

Rechtssatz

Im Fortbezugsfall ohne Neuanspruch nach § 19 Abs 1 AlVG ist dem Arbeitslosen der Fortbezug für die restliche zulässige Bezugsdauer zwar nicht von Amts wegen, aber doch schon "auf Anmeldung" (die nicht den Erfordernissen einer Geltendmachung nach § 46 AlVG entsprechen muß: Hinweis E 12.12.1989, 89/08/0209) zu gewähren, wenn überdies die Voraussetzungen des § 19 Abs 1 lit a und b AlVG vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080122.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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