Die Beschwerdeführerin stellte mit einem am 2. März 2006 ausgegebenen Formular einen "Antrag auf Arbeitslosengeld gem. § 18 Abs. 8 i.V. § 81 Abs. 8 (AlVG)". Gleichzeitig stellte sie einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Gemäß einer offensichtlich dem erstgenannten Antrag beigelegten Arbeitsbescheinigung war die Beschwerdeführerin vom 1. April 1993 bis zum 31. Dezember 2003 (mit Ende des Entgeltanspruches am 28. Jänner 2004) bei der S GmbH arbeitslosenversicherungspflic... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 12. Mai 1998, Zl. 96/08/0168, zum § 18 Abs. 8 AlVG in der damaligen - im Wortlaut mit der in diesem Punkt hier anzuwendenden Rechtslage identen - Fassung ausgeführt, dass diese Gesetzesstelle auf die "einvernehmliche Auflösung" eines Dienstverhältnisses nur ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - in Abweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Bescheid - festgestellt, dass der Beschwerdeführerin das Arbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 8 in Verbindung mit § 81 Abs. 8 AlVG nicht gebühre. Nach der Begründung: dieses Bescheides hat die Beschwerdeführerin vom 19. Jänner 2001 bis 12. März 2002 Karenzgeld und nach einem zwischenzeitigen Wochengeldbezug anschließend ab 1... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs7;AlVG 1977 §18 Abs8;AlVG 1977 §81 Abs8;
Rechtssatz: Das Arbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 8 AlVG sollte einen Ausgleich dafür darstellen, dass die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bereits durch den Bezug von Karenzgeld verbraucht wurde und das Dienstverhältnis nach Ablauf des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschutzgese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld im Anschluss an den Bezug von Karenzurlaubsgeld ("Ausbildungsarbeitslosengeld" gemäß § 18 Abs. 8 AlVG) keine Folge. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei der Beschwerdeführerin nach der Geburt ihres Kindes am 14. November 1994 auf Grund ihres Antrags vom 24. Jänner 1995 Karenzurlaubsgeld zuerkannt worden. In einem - nach Aus... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8 idF 1992/833;
Rechtssatz: Der VwGH vermag sich der Ansicht, die endgültige Schließung eines Betriebes während des Karenzurlaubes sei einer Beschäftigungsaufnahme mit anschließender Kündigung durch den Arbeitgeber gleichzuhalten (so - nicht näher begründend - Knöfler, Kommentar zum Mutterschutzgesetz3, Erläuterung 13 zu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8 lita idF 1992/833;AlVG 1977 §18 Abs8 litb idF 1992/833;
Rechtssatz: Der in § 18 Abs 8 lit b AlVG angenommene rechtliche Weiterbestand des dem Karenzurlaub zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnisses über das Ende des Karenzurlaubs hinaus würde das in lit a legcit normierte zusätzliche Erfordernis der Beschäftigungsaufnahm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14;AlVG 1977 §18 Abs8 idF 1992/833;AlVG 1977 §39;B-VG Art7;
Rechtssatz: Es kann nicht als unsachlich erachtet werden, wenn der Gesetzgeber die Begünstigung des § 18 Abs 8 AlVG nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Kündigungsschutz der Eltern nach dem Ende des Karenzurlaubs noch aufr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 2. Mai 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Oberwart Arbeitslosengeld und legte eine Arbeitsbescheinigung der K.- Polstermöbel GmbH vor, wonach er bei dieser vom 17. August 1995 bis zur Lösung im beiderseitigen Einverständnis zum 30. April 1996 ("arbeitsrechtliches Ende des Dienstverhältnisses") als Lkw-Chauffeur beschäftigt gewesen sei. Vor diesem Dienstverhältnis war der Beschwerdeführer etwa 15 Jahre lang bei einem ander... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht unbestritten fest, daß die Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1987 bis 30. April 1995 bei einem - näher bezeichneten - Dienstgeber (arbeitslosenversicherungspflichtig) beschäftigt gewesen ist. Vom 23. April 1993 bis 20. Dezember 1994 befand sie sich auf Karenzurlaub, wobei sie ab 1. Juli 1993 eine geringfügige Beschäftigung beim gleichen Dienstgeber verrichtet hat. Der Wiederantritt der Beschäftigung im vollen Umfang erfo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8 litb;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Vor dem rechtlichen Hintergrund des AlVG, insbesondere auch unter Bedachtnahme auf die aus mehreren Bestimmungen dieses Gesetzes erschließbare Obliegenheit des Versicherten (bzw des Arbeitslosen) am ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8;KO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 96/08/0058 1 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8 litb;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Wird iSd Wortlautes des § 18 Abs 8 AlVG idF vor der Nov 1997/I/47 - eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen und im nachhinein (und ohne aus arbeitslosenversicherungsrechtlicher Sicht nachteilige Veränderungen der Rechtswirkunge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld im Anschluß an den Bezug von Karenzurlaubsgeld ab 7. Juli 1995 keine Folge gegeben. Nach der Begründung: dieses Bescheides (in Übereinstimmung mit dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen) besteht zwischen der Beschwerdeführerin und der belangten Behörde in folgender Frage Streit: Die Beschwerdeführerin befand sich bis einsch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8;AlVG 1977 §39;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7;
Rechtssatz: Die unterschiedliche Behandlung des in § 18 Abs 8 AlVG ausdrücklich geregelten Falles mit anderen Fällen von Arbeitslosigkeit im Anschluß an Karenzurlaub (hier: während des Karenzurlaubes wegen Insolvenz des Arbeitgebers), in den... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §18 Abs8;KO §25;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der Arbeitgeberkündigung entspreche, nicht zu. ... mehr lesen...