RS Vwgh 1996/4/23 96/08/0058

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §18 Abs8;
AlVG 1977 §39;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7;

Rechtssatz

Die unterschiedliche Behandlung des in § 18 Abs 8 AlVG ausdrücklich geregelten Falles mit anderen Fällen von Arbeitslosigkeit im Anschluß an Karenzurlaub (hier: während des Karenzurlaubes wegen Insolvenz des Arbeitgebers), in denen nur im Falle der Bedürftigkeit Sondernotstandshilfe iSd § 39 AlVG zuzubilligen ist, stößt auf keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes des Art 7 B-VG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080058.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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