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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §18 Abs8;Rechtssatz
Die unterschiedliche Behandlung des in § 18 Abs 8 AlVG ausdrücklich geregelten Falles mit anderen Fällen von Arbeitslosigkeit im Anschluß an Karenzurlaub (hier: während des Karenzurlaubes wegen Insolvenz des Arbeitgebers), in denen nur im Falle der Bedürftigkeit Sondernotstandshilfe iSd § 39 AlVG zuzubilligen ist, stößt auf keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes des Art 7 B-VG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080058.X03Im RIS seit
18.10.2001