RS Vwgh 1996/4/23 96/08/0058

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

23/01 Konkursordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §18 Abs8;
KO §25;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der Arbeitgeberkündigung entspreche, nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080058.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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