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23/01 KonkursordnungNorm
AlVG 1977 §18 Abs8;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der Arbeitgeberkündigung entspreche, nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080058.X01Im RIS seit
18.10.2001