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23/01 KonkursordnungNorm
AlVG 1977 §18 Abs8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/23 96/08/0058 1Stammrechtssatz
Der Wortlaut des § 18 Abs 8 AlVG läßt eine Auslegung dahin, daß der Bezug von Kündigungsentschädigung der Wiederaufnahme der Beschäftigung gleichzuhalten sei und der vorzeitige begründete Austritt gem § 25 KO der Arbeitgeberkündigung entspreche, nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996080168.X03Im RIS seit
18.10.2001