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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §18 Abs8 idF 1992/833;Rechtssatz
Der VwGH vermag sich der Ansicht, die endgültige Schließung eines Betriebes während des Karenzurlaubes sei einer Beschäftigungsaufnahme mit anschließender Kündigung durch den Arbeitgeber gleichzuhalten (so - nicht näher begründend - Knöfler, Kommentar zum Mutterschutzgesetz3, Erläuterung 13 zu § 10; dagegen - ebenfalls nicht näher begründend - Weikinger, Kommentar zum AlVG, Abschn. Ausbildungs-Arbeitslosengeld, Lieferung Mai 1998, Kap 2 - 101) nicht anzuschließen (mit ausführlicher Erläuterung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080468.X02Im RIS seit
08.08.2002