Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Auch der Außerstreitrichter kann für eine prozeßunfähige Partei einen Prozeßkurator bestellen, vor allem dann, wenn die Voraussetzungen des § 8 ZPO nicht vorliegen, zB wenn der Prozeßunfähige selbst als Kläger auftreten will oder wenn es an einem ausdrücklichen Bestellungsantrag mangelt. § 8 ZPO ist nur eine Sonderregelung der Zuständigkeit, die aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens dem Prozeßg... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Vom Prozeßgericht kann bei der Einbringung der Klage nur für den Beklagten und auf Antrag seines Gegners ein Kurator bestellt werden, nicht aber für den Kläger. Für diesen kann in einem solchen Fall nur vom zuständigen Pflegschaftsgericht ein gesetzlicher Vertreter (Kurator, Beistand, vorläufiger Beistand) bestellt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 554/72 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §163
Rechtssatz: Eine erst nach Stellung des Antrages auf Bestellung eines Kurators für die beklagte Partei gemäß § 8 ZPO und nach der Beschlußfassung durch das Rekursgericht über diesen Antrag gemäß § 155 ZPO durch den Tod des Klägers eingetretene Unterbrechung des Verfahrens hindert die Entscheidung über den gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobenen Revisionsrekurs nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Die Behauptung des Klägers auf Bestellung eines Kurators nach § 8 ZPO allein, daß mit dem Verzug der Prozeßhandlung für ihn eine Gefahr verbunden wäre, reicht nicht aus. Der Kläger muß, und zwar schon in erster Instanz behaupten und bescheinigen, worin diese Gefahr für ihn bestehe. Entscheidungstexte 6 Ob 149/72 Entscheidungstext OGH 31.08.1972 6 Ob 149/7... mehr lesen...
Josef und Theresia St waren zu sechs Achteln, die beiden Kläger zu je einem Achtel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1106 KG D. Zu C 63/68 des BG O brachten Josef und Theresia St am 15. 3. 1968 gegen die Kläger, ohne sich zuvor mit ihnen ins Einvernehmen gesetzt zu haben, eine Zivilteilungsklage ein und gaben für die Kläger Adressen in den Vereinigten Staaten bzw Argentinien an. Als sich Zustellungen als vergeblich erwiesen, beantragten Josef und Theresia St zu P 129 und 130/68 des BG... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Der vom Erstgericht gemäß § 8 ZPO bestellte Kurator ist hinsichtlich des Beschlusses, womit seine Bestellung vom Rekursgericht aufgehoben wurde, zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 42/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 6 Ob 42/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §8AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Ein Prozesskurator nach § 8 ZPO kann auch vom Berufungsgericht bestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 298/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 5 Ob 298/68 Veröff: EvBl 1969/164 S 244 = RZ 1969,50 4 Ob 71/08g Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 71/08g Vgl... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §65bEO §78ZPO §8ZPO §116 IV
Rechtssatz: Darin, daß die Zustellung der Exekutionsbewilligung an die Person erfolgte, die von der betreibenden Partei fälschlich als zur Vertretung der Verpflichteten befugt bezeichnet wurde, ist nicht schon die Bestellung dieser Person zum Kurator der Verpflichteten gelegen. Durch die nachträgliche Bestellung eines Abwesenheiskurators für das Exekutionsverfahren wurde der Zustellungsmangel saniert, ... mehr lesen...
Im Titelprozeß war die Erstbeklagte durch einen Abwesenheitskurator gemäß § 116 ZPO. vertreten. Die beiden Beklagten wurden rechtskräftig zur Zahlung eines Betrages von 1.088.762 S samt Zinsen und Kosten an die Klägerin verurteilt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes wurde zwar dem Klagevertreter und dem Vertreter der zweitbeklagten Partei zugestellt, nicht aber dem Abwesenheitskurator der Erstbeklagten. Das Prozeßgericht bewilligte auf Grund des Urteils mit den Beschlüssen vom 24... mehr lesen...
Norm: AußStrG §131ZPO §8
Rechtssatz: Das Amt des Kurators endet erst mit der formellen Enthebung. Entscheidungstexte 5 Ob 119/67 Entscheidungstext OGH 07.07.1967 5 Ob 119/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008119 Dokumentnummer JJR_19670707_OGH0002_0050OB00119_6700000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §365 C2ZPO §8
Rechtssatz: Zur Vertretung einer communio incidens ist ein Kurator gemäß § 8 ZPO zu bestellen. Entscheidungstexte 4 Ob 38/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 4 Ob 38/65 Arb 8065 = JBl 1966,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011993 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Die kundigenden Parteien haben als Liegenschaftseigentümer und Bestandgeber der durch einen Kurator vertretenen Verlassenschaft als Bestandnehmerin das Bestandverhältnis über die Liegenschaft EZ. 123, KG. P., mit dem Haus P. 51, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni 1965 mit gerichtlicher Aufkündigung vom 18. Dezember 1964 des Bezirksgerichtes V. aufgekundigt. Der die Anschrift der Verlassenschaftskuratorin Anna H., Rechtsanwaltswitwe, Graz, H.gasse 6, tra... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIaZPO §8
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozeßkurators nach § 8 ZPO durch das Prozeßgericht sind auch dann nicht gegeben, wenn der gesetzliche Vertreter der prozeßunfähigen Partei abwesend ist, gegen diese Partei eine Prozeßhandlung vorgenommen werden soll und mit dem Verzug für den Gegner der prozeßunfähigen Partei Gefahr verbunden ist. In einem solchen Fall ist vielmehr bei dem nach § 109 JN zuständigen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIaZPO §8ZPO §115ZPO §116 I
Rechtssatz: Verhältnis dieser Bestimmungen zueinander. Entscheidungstexte 6 Ob 85/65 Entscheidungstext OGH 24.03.1965 6 Ob 85/65 Veröff: SZ 38/45 = EvBl 1966/36 S 41 = JBl 1966,90 = MietSlg 17752 8 Ob 184/02w Entscheidungstext OGH 20.03.2003 8 Ob 184/02w Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §9ZPO §116ZPO §529 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die im Ehescheidungsverfahren durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ist nicht deshalb im Verfahren unvertreten gewesen, weil der ordnungsgemäß geladene Kurator zur Streitverhandlung nicht erschienen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 84/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 8 Ob 84/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Der vom Prozeßgericht gemäß § 8 ZPO bestellte Kurator kann nicht einem gesetzlichen Vertreter des Prozeßunfähigen schlechthin gleichgestellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 312/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 312/61 1 Ob 552/84 Entscheidungstext OGH 14.03.1984 1 Ob 552/84 Vgl; Veröff: J... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Das Prozeßgericht kann nicht den im Prozeß einschreitenden Nachlaßkurator "als Prozeßkurator abberufen" (und zwar auch dann nicht, wenn ein Erbe im Prozeß auftritt). Entscheidungstexte 1 Ob 450/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 1 Ob 450/60 Veröff: JBl 1961,327 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 AABGB §271ZPO §8
Rechtssatz: Vor Einbringung der Ehelichkeitsbestreitungsklage durch den Ehemann bestehen kein Anlaß und kein Bedürfnis für die Bestellung eines Widerstreitsachwalters, weil die Interessenkollision erst mit der Einbringung der Klage eintritt. Entscheidungstexte 7 Ob 374/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 374/56 Veröff: JBl 1957,358 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §270 AABGB §274ZPO §8ZPO §116 II
Rechtssatz: Kuratorbestellung; Voraussetzungen hiezu. Entscheidungstexte 1 Ob 584/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 1 Ob 584/55 6 Ob 109/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 6 Ob 109/75 Auch; Beisatz: Fideikommissarische Substitution. (T1) Veröff: SZ 48/98 = NZ 1977,120... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat den Beschluß des Prozeßgerichtes, womit der Antrag der Beklagten auf Bewilligung des einstweiligen Unterhaltes zurückgewiesen wurde, aufgehoben und dem Prozeßgericht aufgetragen, über den Antrag zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes führte der Kläger in seinem Rekurs ins Treffen, daß der Antrag auf Bewilligung des... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFZPO §8
Rechtssatz: Der gemäß § 8 ZPO im Ehescheidungsverfahren bestellte Kurator ist auch berechtigt, die Bewilligung des einstweiligen Unterhaltes zu begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 161/55 Entscheidungstext OGH 30.03.1955 7 Ob 161/55 JBl 1955,579 = SZ 28/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §8
Rechtssatz: Die Bestellung des Kurators für eine prozeßunfähige Person durch das Prozeßgericht gemäß § 8 ZPO setzt nicht nur einen Antrag des Gegners der prozeßunfähigen Partei, sondern überdies voraus, daß mit dem Verzug für den Gegner der prozeßunfähigen Partei, gegen die eine Prozeßhandlung vorgenommen werden soll, Gefahr verbunden ist. Schon bei Abgang der letzten Voraussetzung war die Zuständigkeit des Außerstreitrich... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1HGB §17ZPO §1 Ae5ZPO §8ZPO §116
Rechtssatz: Für die "Alpine - Montan AG" bzw die "Reichswerke Alpine Montan AG Hermann Göring" ist kein Abwesenheitskurator zu bestellen. Über die Firmenrechtsverhältnisse der Alpine Montan AG. Entscheidungstexte 2 Ob 265/52 Entscheidungstext OGH 18.07.1952 2 Ob 265/52 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §8
Rechtssatz: Der Bevollmächtigte einer Partei, für welche gemäß § 8 ZPO ein Prozeßkurator bestellt wurde, hat gegen die Enthebung dieses Kurators das Rekursrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 412/52 Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 412/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035296 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIcZPO §8ZPO §116 IV
Rechtssatz: Auch der gemäß § 276 ABGB jedoch nur für das Prozessverfahren bestellte Abwesenheitskurator ist zur Vertretung des Kuranden im Exekutionsverfahren nicht berechtigt (SZ 2/21, vgl auch die Entscheidung vom 08.03.1947, 1 Ob 140/47 = EvBl 1947,352). Entscheidungstexte 3 Ob 574/50 Entscheidungstext OGH 20.12.1950 3 Ob 574/50 Veröff: SZ 2... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den betreibenden Parteien auf Grund des Erkenntnisses der Rückstellungskommission beim Landesgericht für ZRS. Graz zugunsten ihrer vollstreckbaren Forderung von 31.055 S s. A. wider die verpflichtete Partei Deutsches Reich, vertreten durch den Abwesenheitskurator Hermann M., die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf den Liegenschaften EZ. 424, 460, 485, 508, 514, 516, 518, 554, sämtliche im... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der für einen Abwesenden bestellte Prozeßkurator ist zur Vertretung in dem gegen seinen Kuranden geführten Exekutionsverfahren nicht befugt. Entscheidungstexte 1 Ob 100/46 Entscheidungstext OGH 26.06.1946 1 Ob 100/46 Veröff: JBl 1946,420 3 Ob 110/67 Entscheidungstext OGH 17.10.1967 3 O... mehr lesen...