RS OGH 1972/8/31 6Ob149/72

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Veröffentlicht am 31.08.1972
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Norm

ZPO §8

Rechtssatz

Die Behauptung des Klägers auf Bestellung eines Kurators nach § 8 ZPO allein, daß mit dem Verzug der Prozeßhandlung für ihn eine Gefahr verbunden wäre, reicht nicht aus. Der Kläger muß, und zwar schon in erster Instanz behaupten und bescheinigen, worin diese Gefahr für ihn bestehe.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 149/72
    Entscheidungstext OGH 31.08.1972 6 Ob 149/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0035309

Dokumentnummer

JJR_19720831_OGH0002_0060OB00149_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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