Begründung: Mit dem am 9. Februar 2015 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe (einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes) zur Anfechtung des oben angeführten Erkenntnisses. Dieses Erkenntnis wurde dem Antragsteller seinen eigenen Angaben zufolge am 29. Dezember 2014 zugestellt. Da die vierwöchige Anfechtungsfrist gemäß §67 Abs4 iVm §68 Abs1 VfGG (vgl. VfGH 23.2.2015, E158/2015) zum Zeitpunkt der Postaufgabe des vorliegenden Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGG §67 Abs4, §68 Abs1ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §72 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Anfechtung eines Erkenntnisses eines Landesverwaltungsgerichts als aussichtslos mangels rechtszeitiger Einbringung
Rechtssatz: Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wurde dem Antragsteller seinen eigenen Angaben zufol... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Am 7. März 2004 fanden die von der Tiroler Landesregierung mit Kundmachung vom 18. November 2003, LGBl. 2003/102, ausgeschriebenen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinden des Landes Tirol, darunter der Gemeinde Anras (Bezirk Lienz), statt. Diesen Wahlen lagen ua. von der Wählergruppe "Bürgerliste Anras", vertreten durch den - nunmehrigen - Einschreiter als Zustellungsbevollmächtigten, eingebrachte Wahlvorschläge iSd. §§35 un... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §68 Abs1ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §72 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer
Wahlanfechtung als aussichtslos; rechtzeitige Einbringung der
Anfechtung im eigenen Namen (des Zustellungsbevollmächtigten)
aufgrund Fristversäumnis nicht mehr möglich
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit selbst verfassten Schriftsätzen vom 27. November 2003 und 12. Februar 2004 erhebt der Einschreiter "Beschwerde" gegen das "Bundesministerium f. Inneres". Mit weiteren Schreiben vom 13., 18. und 19. Februar 2004 beantragt der Einschreiter Verfahrenshilfe. Begründend wird dazu im Wesentlichen ausgeführt, der Einschreiter habe zunächst den Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, sodann den Bundesminister für Inneres, "aufgefordert, es zu unterlas... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiter erhoben mit zwei im wesentlichen gleichlautenden, mit 26. und 27. Februar 2003 datierten und beim Verfassungsgerichtshof jeweils am 4. März 2003 eingelangten selbstverfassten Eingaben "Beschwerde gegen jene angebl., nunm. aufgezeigte, jedenfalls widerrechtliche und rechtsgrundlegend entbehrende bauangelegenheitl. Verordnungen des VzBgm. i.V. d. Bgm., wie V. d. BH u.s.w. [...]" und stellten unter einem jeweils einen Antrag auf Bewilligung der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2VfGG §18ZPO §63 Abs1ZPO §72 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Verfahrenshilfeanträgen und Eingaben derselben
Antragsteller; Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages;
Ausführungen der Antragsteller weiterhin unklar; Fehlen einer
Sachverhaltsdarstellung und eines bestimmten Begehrens sowie fehlende
Bezugnahme auf den den Eingaben zu Grunde ... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 29. März 1999 beantragte der Einschreiter die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark vom 30. Juni 1997, der ihm nach seinen Angaben am 11. Juli 1997 zugestellt worden war. Mit Beschluß vom 21. Mai 1999 wies der Verfassungsgerichtshof diesen Antrag wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung ab, da sich eine künftige Beschwerde als... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §72 Abs1
Rechtssatz: Der vorliegende Verfahrenshilfeantrag betrifft die schriftliche Ausfertigung desselben Bescheides - dort gegen den mündlich verkündeten gerichtet -, der Gegenstand der zu B2047/96 protokollierten Beschwerde war. Eine zwischenzeitige Änderung der Sach- oder Rechtslage wird vom Antragsteller nicht beh... mehr lesen...
Begründung: Mag. F G brachte am 26. September 1991 eine auf Art144 B-VG gestützte, nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ein, die sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 10. September 1991, Z UVS-02/32/26/91-1, und gegen die - behauptete - Verweigerung der Akteneinsicht durch den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19. September 1991 richtete. In der Beschwerde wird auch der Antrag ge... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §72 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse. Der infolge des Verbesserungsauftrags eingebrachte Antrag auf Beigebung des Rechtsanwaltes für das gesamte Verfahren wird durch die darauf folgende Bemerkung, der Rechtsanwalt werde "verwendet, soweit er benötigt... mehr lesen...
Begründung: Der einschreitende Rechtsanwalt, welcher der zu V39/87 (Beschluß vom 28.11.1987) antragstellenden Partei als Verfahrenshelfer beigegeben war, beantragte mit Eingabe vom 14.4.1988 die vorläufige Berichtigung von Barauslagen für Porti und Kopien (S 911,--) + 10 % USt (S 91,10) im Gesamtbetrag von S 1002,10 aus Amtsgeldern. Über Aufforderung durch den VfGH, die getätigten Aufwendungen zu belegen, teilte der einschreitende Rechtsanwalt mit Schriftsatz v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §35 Abs1ZPO §72 Abs1ZPO §381
Leitsatz: Zuspruch von Barauslagenersatz an den als Verfahrenshelfer
einschreitenden Rechtsanwalt nur im belegten Umfang
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich in sinngemäßer Anwendung des §381 ZPO (§35 Abs1 VfGG) nicht in der Lage, einen über die belegte Einschreibgebühr (S 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. beantragte mit Eingabe an das Militärkommando Vorarlberg vom 6. April 1984 unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz - ZDG, BGBl. 187/1974, die Befreiung von der Wehrpflicht und führte darin folgendes aus: Gewalt bringe wiederum Gewalt hervor. Vor allem kleine und neutrale Länder, wie zum Beispiel die Schweiz oder Österreich, sollten im Falle eines militärischen Konfliktes nicht das Gebiet verteidigen, sondern mit allen sozialen und gewaltfr... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZivildienstG §2 Abs1ZPO §72 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 litd
Rechtssatz: ZivildienstG; keine Darlegung schwerer Gewissensnot; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung mangels Erfüllung der materiellen Voraussetzungen; bei Fehlen der materiellen Voraussetzungen ist es unerheblich, ob... mehr lesen...