Index
44 ZivildienstNorm
ZivildienstG §2 Abs1Rechtssatz
ZivildienstG; keine Darlegung schwerer Gewissensnot; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung mangels Erfüllung der materiellen Voraussetzungen; bei Fehlen der materiellen Voraussetzungen ist es unerheblich, ob der Bescheid etwa unrichtig begründet ist; keine Verletzung im Gleichheitsrecht
ZPO §72 Abs1; VerfGG 1953 §35, §19 Abs3 Z2 litd; Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen entschiedener Sache
Schlagworte
Zivildienst, Bescheidbegründung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B349.1985Dokumentnummer
JFR_10139699_85B00349_01