1 Mit Bescheid vom 3. Oktober 2017 sprach das Arbeitsmarktservice Mödling aus, dass der Revisionswerber gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe vom 6. September 2017 bis 31. Oktober 2017 verloren habe. Der Revisionswerber habe sich geweigert, eine näher bezeichnete, ihm zugewiesene, zumutbare Beschäftigung anzunehmen. 2 Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber eine Beschwerde, in der er vorbrachte, er sei aus näher genannten persönlichen Gründen am Ant... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. Oktober 2017 sprach das Arbeitsmarktservice Mödling aus, dass der Revisionswerber gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe vom 6. September 2017 bis 31. Oktober 2017 verloren habe. Der Revisionswerber habe sich geweigert, eine näher bezeichnete, ihm zugewiesene, zumutbare Beschäftigung anzunehmen. 2 Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber eine Beschwerde, in der er vorbrachte, er sei aus näher genannten persönlichen Gründen am Ant... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. Oktober 2017 sprach das Arbeitsmarktservice Mödling aus, dass der Revisionswerber gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe vom 6. September 2017 bis 31. Oktober 2017 verloren habe. Der Revisionswerber habe sich geweigert, eine näher bezeichnete, ihm zugewiesene, zumutbare Beschäftigung anzunehmen. 2 Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber eine Beschwerde, in der er vorbrachte, er sei aus näher genannten persönlichen Gründen am Ant... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des VwGH 18. Juli 2018, Ra 2018/01/0316 bis 0318-4, wurde den revisionswerbenden Parteien die Verfahrenshilfe - unter anderem - im Umfang der einstweiligen Befreiung von der Entrichtung der notwendigen Barauslagen des den Parteien beigegebenen Rechtsanwaltes gewährt. Diese umfassten jedenfalls auch notwendige Übersetzungs- und Dolmetschkosten. 2 § 64 Abs. 1 Z. 1 lit. f ZPO, auf den § 61 Abs. 1 VwGG verweist, normiert, dass die notwendigen Barauslagen, die von... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 14. Juni 1994 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien dem Beschwerdeführer die beantragte Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwaltes für die Hereinbringung des Unterhaltes zu Gunsten der betreibenden Partei (Beschwerdeführer) auf Grund des Vergleiches vom 9. März 1994 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien sowie für allfällige aus der Exekutionsführung entspringende Zivilverfahren bewilligt. Der Beschwerdeführer stellte den am 6. Juni 2005 beim Bezi... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: ZPO §64 Abs1 idF 2004/I/128;
Rechtssatz: Mit Beschluss vom 14. Juni 1994 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien dem Beschwerdeführer die beantragte Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwaltes für die Hereinbringung des Unterhaltes zu Gunsten der betreibenden Partei (Beschwerdeführer) auf Grund des Vergleiches vom 9. März 1994 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wie... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren betreffend die zu hg. Zl. 2005/08/0055 registrierte Beschwerde der antragstellenden Versicherungsanstalt mit Beschluss vom 25. Mai 2005 eingestellt; dieser Beschluss wurde damit begründet, dass der antragstellenden (damals: beschwerdeführenden) Partei mit Berichterverfügung unter Zurückstellung des Beschwerdeschriftsatzes aufgetragen worden sei, eine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides vorzulegen, diese es aber verabsäumt h... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren betreffend die zu hg. Zl. 2005/08/0055 registrierte Beschwerde der antragstellenden Versicherungsanstalt mit Beschluss vom 25. Mai 2005 eingestellt; dieser Beschluss wurde damit begründet, dass der antragstellenden (damals: beschwerdeführenden) Partei mit Berichterverfügung unter Zurückstellung des Beschwerdeschriftsatzes aufgetragen worden sei, eine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides vorzulegen, diese es aber verabsäumt h... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0309 B 27. Februar 1996 RS 1 Stammrechtssatz Das Verschulden des Vertreters einer Partei ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. Das gilt im Hinblick auf § 64 Abs 1 Z 3 ZPO (§ 61 Abs 1 VwGG) auch für einen Verfahrenshelfer (Hinweis B VS 19.1.1977, 12... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §61 Abs1;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0309 B 27. Februar 1996 RS 1 Stammrechtssatz Das Verschulden des Vertreters einer Partei ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. Das gilt im Hinblick auf § 64 Abs 1 Z 3 ZPO (§ 61 Abs 1 VwGG) auch für einen Verfahrenshelfer (Hinweis B VS 19.1.1977, 12... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 25. September 2001 erhob eine klagende Partei beim Bezirksgericht Klosterneuburg Klage gegen die beschwerdeführenden Parteien (beklagte Parteien) wegen Geldleistung. Sie beantragte gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Bezirksgericht Klosterneuburg bewilligte die Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs. 1 lit. a bis f ZPO. Das Bezirksgericht Klosterneuburg entzog der klagenden Partei mit Beschluss vom 26. November 2002 die bewilligte Verfahrenshilf... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 25. September 2001 erhob eine klagende Partei beim Bezirksgericht Klosterneuburg Klage gegen die beschwerdeführenden Parteien (beklagte Parteien) wegen Geldleistung. Sie beantragte gleichzeitig die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Bezirksgericht Klosterneuburg bewilligte die Verfahrenshilfe gemäß § 64 Abs. 1 lit. a bis f ZPO. Das Bezirksgericht Klosterneuburg entzog der klagenden Partei mit Beschluss vom 26. November 2002 die bewilligte Verfahrenshilf... mehr lesen...
Mit Anfechtungsklage vom 14. Jänner 2000 begehrte die Klägerin Dr. Sch. als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen des D. wider die Beschwerdeführerin als beklagte Partei, die Entgegennahme des Betrages von S 500.000,-- am 22. April 1999 seitens der Beschwerdeführerin werde gegenüber den Gläubigern im Konkurs des Gemeinschuldners für unwirksam erklärt, die Beschwerdeführerin sei schuldig, an die Konkursmasse binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution S 500.000,-- samt 4 % Zinsen ... mehr lesen...
Mit Anfechtungsklage vom 14. Jänner 2000 begehrte die Klägerin Dr. Sch. als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen des D. wider die Beschwerdeführerin als beklagte Partei, die Entgegennahme des Betrages von S 500.000,-- am 22. April 1999 seitens der Beschwerdeführerin werde gegenüber den Gläubigern im Konkurs des Gemeinschuldners für unwirksam erklärt, die Beschwerdeführerin sei schuldig, an die Konkursmasse binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution S 500.000,-- samt 4 % Zinsen ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20;ZPO §40;ZPO §64 Abs1 Z1;ZPO §70;
Rechtssatz: § 20 GGG stellt - abgesehen vom Fall der Übernahme von Kosten durch Vergleich - ebenso wie § 70 erster Satz ZPO darauf ab, wie weit dem Gegner der von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreiten Partei "die Kosten des Rechtsstreites auferlegt sind". Eine Auferlegung von Ko... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §20;ZPO §40;ZPO §64 Abs1 Z1;ZPO §70;
Rechtssatz: § 20 GGG stellt - abgesehen vom Fall der Übernahme von Kosten durch Vergleich - ebenso wie § 70 erster Satz ZPO darauf ab, wie weit dem Gegner der von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreiten Partei "die Kosten des Rechtsstreites auferlegt sind". Eine Auferlegung von Ko... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte mit einem Schriftsatz vom 7. Dezember 2004, der am 10. Dezember beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt ist, einen Verfahrenshilfeantrag (ausdrücklich nur "im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 ZPO") . Des weiteren stellte er in diesem Schriftsatz den Antrag "seiner Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen", und der Antragsteller behauptete zu seinem Aufschiebungsantrag ua., eine "Ausführung der Beschwerde ist derzeit noch nicht mö... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte mit einem Schriftsatz vom 7. Dezember 2004, der am 10. Dezember beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt ist, einen Verfahrenshilfeantrag (ausdrücklich nur "im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 ZPO") . Des weiteren stellte er in diesem Schriftsatz den Antrag "seiner Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen", und der Antragsteller behauptete zu seinem Aufschiebungsantrag ua., eine "Ausführung der Beschwerde ist derzeit noch nicht mö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997;VwGG §30 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Asylgewährung - Der Antragsteller stellte beim VwGH einen Verfahrenshilfeantrag (ausdrücklich nur "im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 ZPO"). Des weiteren stellte er in diesem Schriftsatz den Antrag, "seiner Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG die aufschieb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997;VwGG §30 Abs2;ZPO §64 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Asylgewährung - Der Antragsteller stellte beim VwGH einen Verfahrenshilfeantrag (ausdrücklich nur "im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 ZPO"). Des weiteren stellte er in diesem Schriftsatz den Antrag, "seiner Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG die aufschieb... mehr lesen...
1. Mit hg. Beschluss vom 3. Dezember 1998 wurde das oben genannte (das mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 14. Juni 1996, Zl. SD 718/96, erlassene Aufenthaltsverbot betreffende) Beschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil der Beschwerdeführer dem an ihn mit hg. Verfügung vom 24. September 1998 nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof ergangenen Verbesserungsauftrag insofern nur mangelhaft nach... mehr lesen...
1. Mit hg. Beschluss vom 3. Dezember 1998 wurde das oben genannte (das mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 14. Juni 1996, Zl. SD 718/96, erlassene Aufenthaltsverbot betreffende) Beschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt, weil der Beschwerdeführer dem an ihn mit hg. Verfügung vom 24. September 1998 nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof ergangenen Verbesserungsauftrag insofern nur mangelhaft nach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/03/0132 B 8. Februar 1995 RS 1
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Im Falle der Umbestellung bleibt dem neu bestellten Verfahrenshelfer - der Verfahrenshilfeantrag war hier zur Erhebung der Beschwerde gestellt worden - die volle Frist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0034 E 15. Mai 1997 RS 3 Stammrechtssatz Die Verfahrenshilfe genießende Partei ist verpflichtet, sich unverzüglich mit jedem neu bestellten Verfahrenshelfer in Verbindung zu setzen und ihm alle, ihre Rechtsangelegenheit betreffenden Schriftstücke z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs2;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0034 E 15. Mai 1997 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Umbestellung eines Verfahrenshelfers obliegt es dem bestellt gewesenen Vertreter einer Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, alle für die Rechtsangelegenheit bedeutsamen Schri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/03/0132 B 8. Februar 1995 RS 1
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Im Falle der Umbestellung bleibt dem neu bestellten Verfahrenshelfer - der Verfahrenshilfeantrag war hier zur Erhebung der Beschwerde gestellt worden - die volle Frist... mehr lesen...