Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Der Antragsteller ist gemäß § 57 Abs 2 Z 1a ZPO nur dann von der Leistung einer aktorischen Kaution befreit, wenn die Kostenentscheidung eines antragsabweisenden Erkenntnisses gegen ihn in seinem Heimatstaat mit hoher Wahrscheinlichkeit vollstreckbar sein wird. Entscheidungstexte Rkv 1/01 Entscheidungstext OGH 28.11.2001 Rkv 1/01 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Der Antragsteller ist gemäß § 57 Abs 2 Z 1a ZPO nur dann von der Leistung einer aktorischen Kaution befreit, wenn die Kostenentscheidung eines antragsabweisenden Erkenntnisses gegen ihn in seinem Heimatstaat mit hoher Wahrscheinlichkeit vollstreckbar sein wird. Entscheidungstexte Rkv 1/01 Entscheidungstext OGH 28.11.2001 Rkv 1/01 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz im Norden Zyperns hat, begehrt vom Beklagten S 4,000.000 sA. Der Beklagte beantragte in der Klagebeantwortung, der Klägerin gemäß §§ 57 ff ZPO eine Prozeßkostensicherheitsleistung von S 600.000,- Der Beklagte beantragte in der Klagebeantwortung, der Klägerin gemäß Paragraphen 57, ff ZPO eine Prozeßkostensicherheitsleistung von S 600.000,- aufzuerlegen. Die Klägerin sprach sich gegen diesen Antrag aus. Da sowohl mit Zypern als auch m... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9.11.1994 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin den Betrag von US-Dollar 7.036,40 (= cirka S 74.304,38) samt Anhang mit der
Begründung: , es handle sich dabei um das "Überliegegeld" des Motorschiffs "H***** A*****" im Hafen Alexandria vom 25.1. bis 26.1.1993, eine Stahllieferung der Beklagten betreffend. Die Beklagte bestritt in ihrem Einspruch gegen den vom Erstgericht erlassenen Zahlungsbefehl das Klagebegehren dem Grund und der Höhe nach. A... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1aGEG §3Geo §233
Rechtssatz: Die Beweislast zur Widerlegung der amtswegig ermittelten ausländischen Rechtslage trifft den Kläger, der sich auf den Ausnahmetatbestand berufen hat. Das dazu erforderliche Gegengutachten eines ausländischen Rechtsanwaltes ist daher nur bei Erlag des erforderlichen Kostenvorschusses einzuholen (1 R 124/96y v. 3.1.1997). Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1aGEG §3Geo §233
Rechtssatz: Die Beweislast zur Widerlegung der amtswegig ermittelten ausländischen Rechtslage trifft den Kläger, der sich auf den Ausnahmetatbestand berufen hat. Das dazu erforderliche Gegengutachten eines ausländischen Rechtsanwaltes ist daher nur bei Erlag des erforderlichen Kostenvorschusses einzuholen (1 R 124/96y v. 3.1.1997). Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Begründung: Zum Antrag der beklagten Partei, dem Erstkläger eine aktorische Kaution aufzuerlegen, wird auf die Vorentscheidung 1 Ob 560/95 = GesRZ 1996, 184 = ecolex 1996, 669 [Zeiler] verwiesen. Das Erstgericht wies den Antrag der beklagten Partei, der zweitklagenden Partei, einer im US-Bundesstaat New York domizilierten „Corporation“, eine aktorische Kaution aufzuerlegen, ab. Denn nach Auskunft des österreichischen Generalkonsulats in New York vom 2.August 1996 gebiete der New Y... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Bei der Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers vollstreckt wurde, kommt es im Fall der USA auf die Anerkennung in jenem US-Bundesstaat an, in dem die Vollstreckung erfolgen soll, nicht jedoch auf die Anerkennung im Gesamtstaat. Entscheidungstexte 1 Ob 63/97i Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Bei der Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers vollstreckt wurde, kommt es im Fall der USA auf die Anerkennung in jenem US-Bundesstaat an, in dem die Vollstreckung erfolgen soll, nicht jedoch auf die Anerkennung im Gesamtstaat. Entscheidungstexte 1 Ob 63/97i Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Einem im Bundesstaat Florida, USA, ansässigen Kläger ist mangels Vorliegens eines internationalen Übereinkommens über die Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen grundsätzlich der Erlag einer Prozeßkostensicherheit aufzuerlegen (9 ObA 225/94 = EvBl 1995/116 = RdW 1995, 220). Entscheidungstexte 2 Ob 593/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1a
Rechtssatz: Einem im Bundesstaat Florida, USA, ansässigen Kläger ist mangels Vorliegens eines internationalen Übereinkommens über die Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen grundsätzlich der Erlag einer Prozeßkostensicherheit aufzuerlegen (9 ObA 225/94 = EvBl 1995/116 = RdW 1995, 220). Entscheidungstexte 2 Ob 593/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2ZPO §60ZPO §64 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 57 Abs 2 ZPO tritt eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung unter anderem dann nicht ein, wenn dem Kläger Verfahrenshilfe gewährt wird. Dem an sich kautionspflichtigen Kläger steht auch noch die Möglichkeit offen, seine Unfähigkeit zum Erlag der Prozeßkostensicherheit (allenfalls vor einem ausländischen Gericht) eidlich zu bekräftigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug der klagenden ausländischen Gesellschaft (Company Ltd. mit Sitz in Lagos, Nigeria), die von der Beklagten inländischen Aktiengesellschaft Provisionen von 19,591.979,89 S sA begehrt, über Antrag der beklagten Partei eine Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten (aktorische Kaution) von 1,000.000 S auf und eröffnete der klagenden Partei, daß im Falle des fruchtlosen Ablaufes der mit 12 Wochen bestimmten Frist zum Erlag oder zur eidlichen Bekräftigu... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt zu AZ E 3815/87 des Bezirksgerichtes Leibnitz zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen die Tochter des Klägers Dr. Christine S*** Fahrnisexekution. Mit der Behauptung, die Verpflichtete habe ihm diese Sachen im Jahr 1985 verkauft und übergeben, macht der Kläger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Toronto in Kanada hat, mittels Klage die Unzulässigkeit der Exekutionsführung auf die in seinem Eigentum stehenden Pfandgegenstände Postzahl 1 bis... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den in der ersten Tagsatzung gestellten Antrag der Beklagten auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten ab. Die Klägerin mit Venezolanischer Staatsbürgerschaft sei Eigentümerin der Liegenschaft EZ 72 und EZ 282 in der KG B und besitze daher in Österreich ein zur Deckung der Prozeßkosten hinreichendes Vermögen an unbeweglichen Gütern. Eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung trete nach § 57 Abs. 2 Z 2 ZPO nicht ein. Das Gericht zweiter Instanz änderte infolge... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die nach Zuweisung der Parteirollen gemäß § 125 AußStrG erhobene Erbrechtsklage ist keine Klage im Sinne des § 57 Abs 2 Z 4 letzter Fall ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gegenseitigkeit mit Venezuela nur bei inländischem Wohnsitz oder hinreichendem Vermögen sowie in Handelssachen. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0036... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den in der ersten Tagsatzung gestellten Antrag der Beklagten auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten ab. Die Klägerin mit Venezolanischer Staatsbürgerschaft sei Eigentümerin der Liegenschaft EZ 72 und EZ 282 in der KG B und besitze daher in Österreich ein zur Deckung der Prozeßkosten hinreichendes Vermögen an unbeweglichen Gütern. Eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung trete nach § 57 Abs. 2 Z 2 ZPO nicht ein. Das Gericht zweiter Instanz änderte infolge... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2
Rechtssatz: Soll unbewegliches Vermögen die Leistung einer Sicherheit ersetzen, muß es dem Zugriff zur Hereinbringung einer allfälligen Prozeßkostenersatzforderung zugänglich sein. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Cas... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die nach Zuweisung der Parteirollen gemäß § 125 AußStrG erhobene Erbrechtsklage ist keine Klage im Sinne des § 57 Abs 2 Z 4 letzter Fall ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gegenseitigkeit mit Venezuela nur bei inländischem Wohnsitz oder hinreichendem Vermögen sowie in Handelssachen. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0036... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z2
Rechtssatz: Soll unbewegliches Vermögen die Leistung einer Sicherheit ersetzen, muß es dem Zugriff zur Hereinbringung einer allfälligen Prozeßkostenersatzforderung zugänglich sein. Entscheidungstexte 5 Ob 568/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 568/82 Veröff: EvBl 1982/118 S 400 = SZ 55/41 European Cas... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2ZPO §266 B
Rechtssatz: Hat der Beklagte behauptet, der Kläger sei Ausländer, und erklären beide Parteienvertreter, nicht zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Kläger besitze, so trifft die Beweislast für das Bestehen eines die Befreiung von der Sicherheitsleistung begründenden Umstandes den Kläger. Entscheidungstexte 2 Ob 362/68 Entscheidungstext OGH 16.12.196... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ZPO §57 Abs2 Z2
Rechtssatz: Keine Befreiung von der Prozeßkostensicherheit, wenn die inländische Liegenschaft des Klägers mit einem wirksamen Belastungs- und Veräußerungsverbot belastet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 84/68 Entscheidungstext OGH 18.04.1968 1 Ob 84/68 RZ 1969,51 5 Ob 568/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ZPO §57 Abs2 Z2
Rechtssatz: Keine Befreiung von der Prozeßkostensicherheit, wenn die inländische Liegenschaft des Klägers mit einem wirksamen Belastungs- und Veräußerungsverbot belastet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 84/68 Entscheidungstext OGH 18.04.1968 1 Ob 84/68 RZ 1969,51 5 Ob 568/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1
Rechtssatz: Im amerikanischen Recht setzt sich die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten vornehmlich aus den Gerichtsgebühren und den beträchtlichen Auslagen für die Übertragung stenographischer Protokolle und die Drucklegung von Rechtsmittelschriften zusammen, während die Anwaltsgebühren nicht ins Gewicht fallen, da diese nach amerikanischem Recht, wenn überhaupt, so nur in beschränktem Umfang der obsiegenden Partei erstat... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1
Rechtssatz: Für die Bundesgerichte im Staate Ohio (US District - Courts) bestehen keine besonderen Vorschriften über die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten. Die Bundesgerichte in Ohio wenden das Recht der Gerichte des Einzelstaates Ohio an. Nach diesem hat ein Kläger der nicht in Ohio wohnhaft ist (residence) Sicherheit für Prozeßkosten zu leisten. Entscheidungstexte 6 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs2 Z1
Rechtssatz: Im amerikanischen Recht setzt sich die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten vornehmlich aus den Gerichtsgebühren und den beträchtlichen Auslagen für die Übertragung stenographischer Protokolle und die Drucklegung von Rechtsmittelschriften zusammen, während die Anwaltsgebühren nicht ins Gewicht fallen, da diese nach amerikanischem Recht, wenn überhaupt, so nur in beschränktem Umfang der obsiegenden Partei erstat... mehr lesen...