Norm
ZPO §57 Abs2 Z1Rechtssatz
Für die Bundesgerichte im Staate Ohio (US District - Courts) bestehen keine besonderen Vorschriften über die Sicherheitsleistung für Prozeßkosten. Die Bundesgerichte in Ohio wenden das Recht der Gerichte des Einzelstaates Ohio an. Nach diesem hat ein Kläger der nicht in Ohio wohnhaft ist (residence) Sicherheit für Prozeßkosten zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0036361Dokumentnummer
JJR_19640520_OGH0002_0060OB00105_6400000_002