RS OGH 1998/4/16 11R140/98d

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Veröffentlicht am 16.04.1998
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Norm

ZPO §40
ZPO §41
ZPO §560
ZPO §561
ZPO §562

Rechtssatz

Im Bestandverfahren nach den §§ 560ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung auf einen der Gründe der §§ 1117f ABGB gestützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000016

Dokumentnummer

JJR_19980416_LG00458_01100R00140_98D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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