B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von April 1999 bis März 2005 aus der Vermietung der Wohnung top 18 im Haus *****. Mit Urteil vom 16. 5. 2006 erklärte das Erstgericht 1.) das Klagebegehren mit 21.993,38 EUR als der Höhe nach ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** Inc., *****, wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs (Streitwert 36.339 EUR), über den außerordentlichen Revision... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozess begehrte der Wiederaufnahmsbeklagte als damaliger Kläger, die Wiederaufnahmsklägerin und damalige Beklagte schuldig zu erkennen, die Benützung bestimmter im Eigentum des Wiederaufnahmsbeklagten stehender Grundstücke, insbesondere durch Begehen und Befahren, zu unterlassen, da sie dazu nicht berechtigt sei. Die nunmehrige Wiederaufnahmsklägerin wandte dagegen im Wesentlichen ein, sie benütze einen Servitutsweg über eines dieser Grundstücke, der seit jeher be... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Treten die Voraussetzungen des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO vor Zustellung einer für die betreffende Partei ungünstigen Entscheidung ein, so beginnt die Frist des § 534 ZPO erst mit Zustellung einer solchen Entscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 61/07p Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 61/07p ... mehr lesen...
Begründung: Die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Beschluss ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Den Ausführungen des Rekurswerbers ist noch Folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Beschluss ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Den Ausführungen des Rekurswerb... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. Juni 1997 außer der Ehe geborene Beklagte hatte durch seinen gesetzlichen Vertreter im Verfahren 1 C 51/97z des Bezirksgerichts Liezen eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und auf Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger eingebracht. Im dortigen Verfahren bestritt dieser das Klagebegehren mit der
Begründung: , die Mutter habe innerhalb der möglichen Empfängniszeit auch mit anderen Männern verkehrt, deren Vaterschaft wahrscheinlicher sei als die ... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmeklägerin begehrte im Hauptprozeß die Herausgabe verschiedener Einrichtungsgegenstände. Dieser Klage wurde mittels Teilanerkenntnisurteils in Hinsicht auf bestimmte Sachen stattgegeben, sie wurde jedoch sonst mit Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgerichts vom 5. Dezember 1996 abgewiesen, nachdem das Gericht zweiter Instanz eine Beweiswiederholung durchgeführt und Feststellungen getroffen hatte, aus denen es einen Eigentumserwerb des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §538 Abs2ZPO §595 Abs1 Z7 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §596 Abs3ZPO §611
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmeklage ist im Vorprüfungsverfahren nicht erst bei erwiesener Verspätung, sondern schon mangels Glaubhaftmachung ihrer Rechtzeitigkeit zurückzuweisen, weil dem Gesetz die Vermutung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmeklage fremd ist. Entscheidungstexte 1 Ob 4/99s ... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 1 Cg 366/93b des Landesgerichtes Salzburg anhängigen Verfahren verpflichtete der erkennende Senat mit Teilurteil vom 17. 12. 1997 (3 Ob 12/98f) in Stattgebung der außerordentlichen Revision des dortigen Klägers (jetzt Wiederaufnahmsbeklagten) den dortigen Beklagten (jetzt Wiederaufnahmskläger), auf dem näher umschriebenen strittigen Teil des Grundstückes des Klägers Bewirtschaftungshandlungen jeder Art, insbesondere das Errichten von Zäunen, die Entfernung... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §530 Abs1 Z7 AZPO §530 Abs1 Z7 G1ZPO §532 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Wiederaufnahmsklage statt beim Prozeßgericht bei einer höheren Instanz des Vorprozesses eingebracht, sodaß sie im Sinne des § 474 Abs 1 ZPO an das Prozeßgericht überwiesen wurde, ist für die Einhaltung der Frist des § 534 Abs 1 ZPO das Einlangen der Klage beim Gericht höherer Instanz entscheidend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl durch Briefwahl vorgenommen. Zur Vermeidung von Kosten wurden die Wahlkarten den Wahlberechtigten nicht mittels eingeschriebener Briefsendung zugesandt. Die Verlautbarung des (berichtigte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Mieter einer Wohnung, an der für die Beklagte Wohnungseigentum besteht. Die Beklagte kündigte den Mietvertrag aus den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG im wesentlichen mit dem Vorbringen auf, daß sie die gemieteten Wohnräume für ihren Sohn dringend benötige. Die gerichtliche Aufkündigung wurde den Klägern am Die Kläger waren Mieter einer Wohnung, an der für die Beklagte Wohnungseigentum besteht. Die Beklagte kündigte den Mietvertrag au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage denknotwendigerweise derselbe wie im Hauptprozeß (SZ 10/350; SZ 64/172; 2 Ob 543/95 u.a.). Es muß daher auch die Revisibilität in beiden Verfahren nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden (EvBl 1994/3; SZ 67/5). Gegenstand des Hauptverfahrens waren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die daraus abgeleiteten S 50.000,- übersteige... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: In den Fällen der Abstammungsfeststellung ist bei der Ermittlung des Beginns des Laufes der Frist gemäß § 534 Abs 1 ZPO kein strenger Maßstab anzulegen; dies bedeutet aber nicht, daß diese Frist überhaupt unbeachtlich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 557/95 Entscheidungstext OGH 24.08.1995 2 Ob 557/95 3 Ob 148/14g... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Versäumung der Fristen des § 534 ZPO steht grundsätzlich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand offen. Entscheidungstexte 9 ObA 13/95 Entscheidungstext OGH 15.02.1995 9 ObA 13/95 10 ObS 371/01h Entscheidungstext OGH 11.12.2001 10 ObS 371/01h ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 10. Juni 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage (6 Cg 264/81) begehrte der hier beklagte Mann als Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der nun klagenden Frau als Beklagte (§ 49 EheG). Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über jene Klage am 8. Juli 1981 erschien die Frau als dort Beklagte mit dem von ihr am gleichen Tag bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Otto A***. Die folgende Verhandlung am 10. August 1981 besucht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. März 1971 fuhr der Kläger mit seinem PKW von Dornbirn in Richtung Bregenz. Als er im Ortsgebiet von Lauterach sein Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten mußte, fuhr der Erstbeklagten von hinten auf den stehenden PKW des Klägers auf. Die Zweitbeklagte ist Haftpflichtversicherer des vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen PKWs. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an dem Unfall ist nicht mehr strittig. Der Kläger forderte an Schadenersatz S 140.089,20 s.A... mehr lesen...
Im Verfahren Cr 19/80 des Arbeitsgerichtes Voitsberg hatte die Beklagte (damals Klägerin; im folgenden nur noch: Beklagte) den Kläger (damals Beklagter; im folgenden nur noch: Kläger) auf Zahlung von 53 632 S samt Anhang in Anspruch genommen. In der über diese Klage angeordneten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 26. April 1979 war ein Teilanerkenntnisurteil über 3056.68 S ergangen; im übrigen hatte der Kläger das Klagevorbringen bestritten, die Abweisung des restlichen Za... mehr lesen...
Norm: ZPO §126 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: § 126 Abs 2 ZPO gilt auch für die Frist des § 534 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 515/81 Entscheidungstext OGH 13.07.1981 6 Ob 515/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0036589 Dokumentnummer JJR_19810713_OGH0002_0060OB00515_8100000... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 1 ZPO ist nicht von dem Bestehen eines Verdachtes, sondern von der Kenntnis einer Tatsache an zu berechnen. Entscheidungstexte 7 Ob 589/77 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 7 Ob 589/77 3 Ob 612/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 612/79 ... mehr lesen...
Mit Urteil vom 9. Juni 1967 gab der Erstrichter dem Klagebegehren statt und verurteilte den Beklagten zur geräumten Übergabe seiner Wohnung in dem der klagenden Partei gehörigen Haus W.-weg Nr. 1 in L. Dieses Urteil wurde dem Beklagten am 15. Juni 1967 zugestellt. Am 29. Juni 1967, sohin rechtzeitig, gab der Beklagte eine mit 28. Juni 1967 datierte, laienhaft verfaßte und von ihm selbst unterschriebene Berufung in einfacher Ausfertigung zur Post; sie langte am 30. Juni 1967 beim Ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Monatsfrist des § 534 Abs 1 ZPO beginnt nach nutzlosem Ablauf der Rechtsmittelfrist für die zur Ergreifung des Rechtsmittels befugte Person (Nichtigkeitskläger). Die Ergreifung eines unzulässigen Rechtsmittels hat auf den Eintritt der Rechtskraft und damit den Beginn des Laufes der Frist nach § 534 Abs 1 ZPO keinen Einfluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 5. Juli 1962 wurde erkannt, daß der Kläger des vorliegenden Verfahrens als Vater des von Katharina L. am 21. Jänner 1962 außer der Ehe geborenen Kindes mj. Manfred L. anzusehen sei und der Wiederaufnahmekläger zur Leistung des Unterhaltes verpflichtet. Das Urteil grundet sich im wesentlichen auf die Aussage der außerehelichen Mutter, die angab, in der kritischen Zeit nur mit dem Beklagten einmal Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Da die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Da bei Überreichung der Wiederaufnahmsklage die einmonatige Frist des § 534 ZPO einzuhalten war, hätte das Erstgericht nach § 85 Abs 2 ZPO für die Wiedereinbringung der verbesserungsbedürftigen Klage eine Frist setzt müssen. Wurde eine solche Frist wie im vorliegenden Fall nicht gesetzt, gilt die Eingabe nur dann als rechtzeitig überreicht, wenn die Wiedervorlage als bald und ohne unnötigen Aufschub e... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 534 Abs 1 ZPO ist eine prozessuale Frist, die durch Postlauf verlängert wird. Sie beginnt für das Jugendamt als Amtsvormund eines Minderjährigen erst, wenn die Kindesmutter ihre neuen tatsächlichen Angaben beim Jugendamt zu Protokoll gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 549/58 Entscheidungstext OGH 11.02.1959 2 Ob 549/58 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Nur bei erwiesener Verspätung, nicht aber schon mangels Erweislichkeit der Rechtzeitigkeit, darf eine Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen werden; im Zweifelsfall kann die urteilsmäßige Sachentscheidung nicht abgelehnt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 81/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 7 Ob 81/57 Veröff: JBl 1957 H22,596 ... mehr lesen...