RS OGH 1999/2/23 1Ob4/99s, 9Ob3/04p, 3Ob298/03z, 3Ob186/04f, 3Ob72/08x, 17Ob31/08w, 9Ob19/10z, 2Ob88

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

ZPO §534 Abs1
ZPO §538 Abs2
ZPO §595 Abs1 Z7 idF vor SchiedsRÄG 2006
ZPO §596 Abs3
ZPO §611

Rechtssatz

Die Wiederaufnahmeklage ist im Vorprüfungsverfahren nicht erst bei erwiesener Verspätung, sondern schon mangels Glaubhaftmachung ihrer Rechtzeitigkeit zurückzuweisen, weil dem Gesetz die Vermutung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmeklage fremd ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111662

Im RIS seit

25.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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