Begründung: Das Erstgericht wies die auf Wiederaufnahme des durch den Beschluss desselben Gerichts vom 29. November 2001, GZ 2 P 181/01k-33, (in erster Instanz) beendeten Verfahrens zur Übertragung der vorläufigen Obsorge für vier minderjährige Kinder an die Mutter gerichtete Klage als unzulässig zurück. Da hier das neue AußStrG noch nicht anzuwenden sei, seien entsprechend der ständigen Rechtsprechung die Vorschriften der ZPO über die Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage im Außer... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 3 C 10/05h des Erstgerichts beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter anderem in der Form, dass der Antragsgegner verpflichtet werde, die Verbindlichkeiten aus zwei Darlehen bei der ***** E***** Bank ***** AG zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen. Der Antragsgegner beantragte seinerseits unter anderem, der Antragstellerin die alleinige Rückzahlung dieser Darlehen aufzutragen. Das Erstgericht wies mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: In einem 2002 eingeleiteten außerstreitigen Mietrechtsverfahren begehrte die Gesamtrechtsvorgängerin der Antragstellerin als Vermieterin die Feststellung des angemessenen Hauptmietzinses für das Mietobjekt der Antragsgegnerin. Aufgrund des Todes der beiden Kommanditisten der Antragsgegnerin sei die Vermieterin nach Einantwortung der Verlassenschaft zur Mietzinsanhebung nach § 12a MRG berechtigt. Der Tod sei der Antragstellerin weder angezeigt worden noch aus dem Firme... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte mit dem angefochtenen Beschluss die Beschlüsse des Erstgerichts, mit denen dieses einen auf die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, GZ 1 F 93/94p (nunmehr 101 C 93/94x) des Bezirksgerichts Gmunden, gerichteten Antrag des Antragsgegners zurück- und zwei auf diesen Antrag bezogene Verfahrenshilfeanträge abgewiesen hatte. Es sprach aus, dass in Ansehung der Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. Mai 1950 hatte das Erstgericht (AZ C 62/49) den Vater der Klägerin als Vater des damals minderjährigen Beklagten festgestellt und zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Berufung und Revision gegen diese Entscheidung blieben erfolglos. Am 29. Juli 2006 starb der festgestellte Vater. In ihrer auf Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gerichteten Klage vom 30. November 2007 brachte die Klägerin im Wesentlichen vor: Sie sei zusammen mit zwei Geschwistern ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534
Rechtssatz: Für die Klagefristen des § 534 ZPO kommt es bei Tod der Partei nicht auf die Kenntnis deren Rechtsnachfolger an. Maßgeblich ist das Verstreichen der Klagefrist für den eigentlich zu einer Wiederaufnahme Berechtigten. Entscheidungstexte 3 Ob 72/08x Entscheidungstext OGH 11.06.2008 3 Ob 72/08x 1 Ob 121/16z Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, im Titel näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger gegen die verpflichtete Partei antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Die verpflichtete GmbH brachte gegen den Exekutionstitel eine „Wiederaufnahmsklage" ein und beantragte die Aufschiebung der Exekution ge... mehr lesen...
Begründung: Der - im zweiten Rechtsgang gefasste - Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Erstgerichtes ON 65 wurde dem Vertreter des Vaters am 22. 12. 2005 zugestellt. Am 5. 1. 2006, um 20.50 Uhr langte beim Erstgericht per Telefax ein in Maschinschrift verfasstes und auf den Namen des Vaters lautendes Schreiben ein, in dem der „Antragsgegner" die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung des Rekurses „gegen ON 65" beantragte, auf die bereits vorg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 14. 1. 2004 stellte das Erstgericht nach einer Sonderprüfung gemäß § 31 Abs 5 PSG fest, dass bestimmte Aktienverkäufe eine Unredlichkeit und grobe Verletzung der Stiftungserklärung sowie des Gesetzes darstellten. Am 24. 11. 2004 beantragte die Privatstiftung unter Vorlage eines Privatgutachtens ua die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Sonderprüfung und die Abänderung des erstinstanzlichen Bes... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Wiederaufnahmsantrag der Antragsgegner betreffend den Zwischensachbeschluss zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93; 5 Ob 104/02h). Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses richtet sich d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinn des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentsch... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinne des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachen... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 16 Cg 16/95z des Erstgerichtes wurde das Begehren des Klägers auf Zahlung des Restkaufpreises von 150.000 S für eine Putenschlachtanlage mit der wesentlichen
Begründung: abgewiesen, der Kläger habe dem Beklagten fälschlich versichert, dass er für den Betrieb der Anlage keinerlei behördliche Bewilligung brauche und die Abwässer in die Jauchengrube leiten oder auf die Felder aufbringen dürfe (§ 870 ABGB). Die Rechtsmittel des Klägers blieben erfolglos. Im ... mehr lesen...
Begründung: Seit 1917 besteht in B***** als Familienunternehmen ein Ziegelwerk, das derzeit als Kommanditgesellschaft von der klagenden Partei unter Leitung des Ing. Friedrich H***** als alleinigem persönlich haftenden Gesellschafter (FN ***** des Landesgerichtes Wels als Firmenbuchgericht) geführt wird, der die Gesellschaft bereits seit 31. 1. 1990 selbständig vertritt. Am 31. 5. 1997 kam es in dieser Industrieanlage zu einem Großbrand. Die klagende Partei hat bei der beklagte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 14. 1. 1999 wies das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage und den damit verbundenen Antrag auf Fristverlängerung, die mit Beschluss des Obersten Gerichtshof vom 24. 11. 1998, 10 ObS 363/98z, zuständigkeitshalber an das Erstgericht überwiesen worden waren, bereits im Vorprüfungsverfahren noch vor Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung mangels Geltendmachung eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes zurück. Dem dagegen (rechtzeitig binne... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6ZPO §530 ffZPO §534 E23. RStG §23 Abs1
Rechtssatz: Ist die analoge Anwendung der §§ 530 ff ZPO zumindest in den echten Streitsachen des außerstreitigen Verfahrens generell zu bejahen, so ist nicht bloß Analogie zu § 533 ZPO unter Beachtung der Besonderheiten des Verfahrens außer Streitsachen geboten, sondern muss wohl - schon um Wertungswidersprüche zu vermeiden - auch § 534 ZPO über die Befristung der (Nichtigkeit... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 12.März 1996 beantragte der Erstantragsteller im eigenen Namen und im Namen des Zweitantragstellers und der Drittantragstellerin die unverzügliche Aufhebung der Enteignung, Rückstellung und Rückübereignung von Grundstücken im Ausmaß von 27.643 m2 durch die Erstantragsgegnerin, die seinem Vater, ihm und seinen beiden Brüdern vom Nationalsozialistischen Regime durch unrechtmäßige Enteignung im Jahre 1941 entzogen worden seien. Die Rückstellung sei von s... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin begehrte im Verfahren ***** des Erstgerichtes vom Wiederaufnahmsbeklagten ursprünglich S 2,912.228,-- sA. In der mündlichen Streitverhandlung vom 29.1.1996 schränkte sie dieses Begehren auf S 114.055,-- sA mit der
Begründung: ein, daß ihr in dem gegen den Wiederaufnahmsbeklagten geführten Strafverfahren ***** des Landesgerichtes Feldkirch, dem sie sich als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, rechtskräftig S 2,813.100,-- zugesprochen worden... mehr lesen...
Norm: ZPO §81ZPO §85ZPO §534
Rechtssatz: Auch ein unberechtigt zur Verbesserung zurückgestellter fristgebundener Schriftsatz (hier: Wiederaufnahmsklage) ist insgesamt, spätestens innerhalb der erteilten Frist, wieder vorzulegen, um als am Tag seines ersten Einlangens überreicht angesehen werden zu können. Entscheidungstexte 8 ObA 2353/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2353/96d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage denknotwendigerweise derselbe wie im Hauptprozeß (SZ 10/350; SZ 64/172; 2 Ob 543/95 u.a.). Es muß daher auch die Revisibilität in beiden Verfahren nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden (EvBl 1994/3; SZ 67/5). Gegenstand des Hauptverfahrens waren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die daraus abgeleiteten S 50.000,- übersteige... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs4ZPO §225ZPO §534
Rechtssatz: Die Gerichtsferien bleiben auf den Lauf der Frist für die Wiederaufnahmsklage in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Sachen ohne Einfluß. Entscheidungstexte 9 ObA 235/91 Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 235/91 Veröff: EvBl 1992/95 S 416 = SZ 64/172 8 ObA 207/94 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 F7ZPO §534
Rechtssatz: War der Rechtsfreund der wiederaufnahmsklagenden Partei anwesend, beginnt die Frist für die Wiederaufnahmsklage, die sich auf eine - vom aufzunehmenden Verfahren abweichende - Zeugenaussage in einem anderen Prozess stützt, mit der Ablegung der Aussage und nicht erst mit dem Tag der Übermittlung des Protokolles. Entscheidungstexte 9 ObA 235/91 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des durc... mehr lesen...
Norm: ZPO §534ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Ablehnung der in JBl 1957,596 vertretenen Rechtsansicht, dass die Wiederaufnahmsklage nur bei erwiesener Verspätung zurückgewiesen werden dürfe (ob der Kläger Rechtzeitigkeit beweisen oder nur glaubhaft machen muss, wurde offen gelassen). Entscheidungstexte 7 Ob 766/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 7 Ob 766/82 ... mehr lesen...
Im Verfahren 24 Cg 250/76 des Erstgerichtes wurde die Ehe der Streitteile am 25. 11. 1976 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit der am 31. Juli 1981 eingebrachten Klage begehrt der Kläger unter Punkt 1 des Urteilsantrages die Bewilligung der Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens und führt zur Begründung: aus, es stehe zufolge zwischenzeitig geführten Ehelichkeitsbestreitungsprozesses fest, daß die Beklagte Ehebruch begangen habe. Dieser Umstand sei g... mehr lesen...
Norm: ZPO §534ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Bereits mit der im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß unter Wahrheitspflicht erfolgten Nennung des Partners des Ehebruches und nicht erst mit Rechtskraft des Urteils im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß beginnt die Monatsfrist zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob 612/79 Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 612/79 Veröff: EvBl 1980/102 S 324 ... mehr lesen...
Norm: StPO §109ZPO §530 Abs1 Z5 F5ZPO §534
Rechtssatz: Die Aufhebung des Straferkenntnisses, auf welches das den Gegenstand der Wiederaufnahmsklage bildende Urteil des Zivilrichters gegründet ist, muss nicht durch ein Urteil erfolgt sein; es genügt auch ein Einstellungsbeschluss, der das nach Bewilligung der Wiederaufnahme in das Stadium der VU getretene Strafverfahren beendet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...