Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bewil... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4aZPO §534
Rechtssatz: Die Bestreitung der Rechtzeitigkeit der Klagseinbringung (hier § 534 Abs 2 Z 4 ZPO) ist bei Nichtigkeitsklagen und Wiederaufnahmsklagen Gegenstand der Rechtsrüge nach § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 66/72 Entscheidungstext OGH 05.04.1972 7 Ob 66/72 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §473 Abs2ZPO §534ZPO §538 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmsklage durch das Berufungsgericht ist nicht § 473 Abs 2 ZPO, sondern § 538 Abs 2 ZPO anzuwenden, wonach der Wiederaufnahmskläger auf Verlangen des Gerichtes die Einhaltung der Frist zur Klageerhebung glaubhaft zu machen hat. Dies kann auch durch Vernehmung einer Auskunftsperson erfolgen. Dabei macht es nichts aus, daß diese Ermittlung ers... mehr lesen...
Norm: ABGB §159aZPO §534
Rechtssatz: Keine Prüfung der ehelichen Abstammung eines Kindes im Scheidungsprozeß der Eltern. Die einmonatige Frist zur Erhebung einer auf einen Ehebruch des anderen Teils gestützten Wiederaufnahmsklage beginnt daher erst mit rechtskräftiger Feststellung der Unehelichkeit des ehelich geborenen Kindes im Bestreitungsprozeß. Keine "Ergänzungsklage" sondern Wiederaufnahmsklage, wenn Abweisung des Scheidungsbegehrens bean... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 5. Juli 1962 wurde erkannt, daß der Kläger des vorliegenden Verfahrens als Vater des von Katharina L. am 21. Jänner 1962 außer der Ehe geborenen Kindes mj. Manfred L. anzusehen sei und der Wiederaufnahmekläger zur Leistung des Unterhaltes verpflichtet. Das Urteil grundet sich im wesentlichen auf die Aussage der außerehelichen Mutter, die angab, in der kritischen Zeit nur mit dem Beklagten einmal Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Da die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 F7ZPO §534
Rechtssatz: Die objektiv falsche Aussage des Zurechnungsunfähigen, deren Unrichtigkeit sich aus einer anders lautenden Aussage bei einer neuerlichen Vernehmung ergibt, kann mit dem Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO geltend gemacht werden. In diesem Falle läuft die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZPO erst von dem Zeitpunkt der Verständigung des Klägers von der Zurücklegung der Anzeige. En... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens in der Rechtssache Gustav P. gegen Franziska H. wegen Ungültigkeit eines Testamentes zu 15 Cg 5/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen und in den Entscheidungsgründen ausgeführt: Im Vorprozeß 15 Cg 5/52 habe der nunmehrige Beklagte die nunmehrige Klägerin auf Feststellung geklagt, daß ihm auf Grund des Gesetzes das Erbrecht zum Nachlaß des am 13. Oktober 1951 verstorbenen Ru... mehr lesen...
Im Vorprozesse 26 Cg 236/49 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde am 18. April 1950 die Ehe der Streitteile gemäß § 55 EheG. geschieden, wobei das Gericht den vom Abwesenheitskurator der Beklagten gemäß § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes erhobenen Widerspruch mangels eines Verschuldens des Klägers für unzulässig erklärte. Mit ihrer auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützten Wiederaufnahmsklage verband die Wiederaufnahmsklägerin eine auf Ehebruch ihres Ehemannes gegrundete Widerklage nac... mehr lesen...
Stefanie H. hatte beim Arbeitsgericht gegen den Verlag E. eine Klage auf Kündigungsentschädigung eingebracht, die ihr auch zugesprochen worden war. Später hat der Verlag E. durch die Finanzprokuratur eine Klage auf Nichtigerklärung dieses Urteils gemäß § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO. eingebracht. In der Klage wurde ausgeführt, daß die Zweigniederlassung Wien der Münchner Firma E. gemäß § 1 VG. 1945 mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (6. Juni 1945) zugunsten der Republik Österreich verfallen... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte eine Wiederaufnahmsklage als verspätet zurückgewiesen; das Rekursgericht hat diesen Beschluß aufgehoben, da es das Fristengesetz auf die Frist des § 534 ZPO. anwendete. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der beklagten Partei Folge gegeben und den erstgerichtlichen Beschluß wiederhergestellt. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Oberste Gerichtshof vermag sich der Rechtsmeinung des Rekursgerichtes hinsichtlich der... mehr lesen...
Der Kläger hat in seiner auf § 529 Z. 2 ZPO. gestützten Klage das Begehren gestellt, den Kündigungsbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 14. Februar 1939 sowie das Verfahren als nichtig aufzuheben, da die Aufkündigung weder ihm noch einem von ihm bevollmächtigten Vertreter noch einem für ihn aufgestellten Kurator zugestellt worden, der Rechtsanwalt Dr. E., dem die Aufkündigung zugestellt wurde, nicht von ihm bevollmächtigt gewesen sei. Der Kündigungsakt ist bereits vernichtet, s... mehr lesen...
Die Kläger sind in dem zu 44 C 129/48 des Bezirksgerichtes Innere Stadt anhängig gewesenen Verfahren auf Grund einer gegen sie von der Beklagten eingebrachten Aufkündigung verpflichtet worden, die Wohnung Nr. 21 im Hause Wien, XX., ..., sofort zu räumen und der Beklagten zu übergeben. Die Aufkündigung war darauf gestützt worden, daß die Benützung der Wohnung den Wiederaufbau des bombenbeschädigten Hauses hindere und daß überdies das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß bis zum Wiederaufb... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klage der mj. Klägerin auf Wiederaufnahme der durch das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 22. November 1944, C 30/44, entschiedenen Streitsache, wonach die Klage der Minderjährigen gegen den Beklagten auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes abgewiesen worden war, mit der Begründung: abgewiesen, daß die Klage nicht innerhalb der Notfrist von einem Monat erhoben worden sei. Das Rekursgericht hob ... mehr lesen...
Die Beklagte hat im Jahre 1947 vor der Rückstellungskommission ein Rückstellungsverfahren gegen den Kläger und gegen G. P. eingeleitet. Der gerichtlich bestellte Abwesenheitskurator der Klägerin hat vor der Rückstellungskommission mit der Beklagten drei Vergleiche abgeschlossen, die pflegschaftsbehördlich genehmigt wurden. Der Kläger ficht nun die drei vor der Rückstellungskommission geschlossenen Vergleiche durch Klage vor dem Landesgericht für ZRS. Wien als nichtig an. Das Prozeßg... mehr lesen...
Der Kläger brachte durch den Rechtsanwalt Dr. H. H., dem er nur für diese Sache Prozeßvollmacht erteilt hatte, gegen St. B. und F. F. zu C 48/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs am 27. Juni 1947 eine Besitzstörungsklage ein. Am 18. Juli 1947 überreichte der Kläger eine mit der vorerwähnten Klage im Zusammenhang stehende, von ihm selbst verfaßte Besitzstörungsklage gegen J. E. zu C 51/47 des Bezirksgerichtes Scheibbs. In letzterer Rechtssache fand am 7. August 1947 eine Streitverhandlung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534
Rechtssatz: Ist eine Strafverfolgung wegen falscher Zeugenaussage nur aus subjektiven Gründen nicht erfolgt und ist nach erfolglosem Wiederaufnahmsantrage des Privatbeteiligten ein weiterer Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung gemäß § 48 Z 1 StPO gestellt worden, so beginnt die Frist für die Wiederaufnahmsklage erst mit der den Antrag ablehnenden Entscheidung der Ratskammer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534
Rechtssatz: Der Fristenlauf nach § 534 Abs 2 Z 3 ZPO beginnt erst, wenn die Rechtskraft der Verurteilung nach außen hin erkennbar in Erscheinung tritt. Entscheidungstexte 2 Ob 606/28 Entscheidungstext OGH 26.06.1928 2 Ob 606/28 Veröff: SZ 10/191 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0044474... mehr lesen...