Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß § 235 Abs 5 ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprechend richtiggestellt werden. Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1.) Friederike M*****, 2.) Gustav B*****, und 3.) Stefanie B*****, alle vertreten durch Dr. Gottfried Peham, öffentlicher Notar in Ried im Innkreis, w... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Leasinggesellschaft stand mit den Gemeinschuldnerinnen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Danach konnten die KFZ-Händler und späteren Gemeinschuldnerinnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens von 2 Mio S und später 8 Mio S Neuwagen an die klagende Leasinggesellschaft fakturieren, die den Gemeinschuldnerinnen (KFZ-Händlern) dann die Ankaufspreise zahlte. Eine Übergabe des Fahrzeuges erfolgte nicht, sondern nur des Typenscheines. Unmittelbar dazu wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei nahm die beklagte Partei mit zwei beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klagen in Anspruch. Im Verfahren 33 Cg 153/97t begehrte sie 10.518,20 EUR sA, im Verfahren 33 Cg 40/98 dagegen 16.135,88 EUR sA. Mit Beschluss vom 30. 10. 1998, GZ 33 Cg 40/98-6, verband das Erstgericht beide Verfahren (offenkundig) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung. Mit Urteil vom 22. 1. 2002, GZ 33 Cg 153/97t-74, erkannte das Erstgericht der klagenden Partei 4.183,41... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche R... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Wohnungseigentümer-gemeinschaft wurde vom Erstgericht zur Hereinbringung ihrer Betriebskostenforderung von monatlich 3.864,59 S = 280,85 EUR für Juli 1998 sowie September 1998 bis Februar 1999, insgesamt 27.052,13 S = 1.965,95 EUR gegen den Verpflichteten, einen Wohnungseigentümer, aufgrund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls die Exekution durch Zwangsversteigerung des betreffenden Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, bewilli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 1973 Mieter einer Wohnung im Haus *****, das im Miteigentum der Kläger steht. Seit der Einverleibung von Wohnungseigentum im Jahr 2000 ist der Erstkläger Eigentümer der Wohnung top Nr 6. Der Beklagte wohnte aufgrund eines Mietvertrages aus dem Jahr 1973 ursprünglich in der Wohnung Nr 13, die nach Umnummerierung, Umbau und Zusammenlegung nunmehr die Bezeichnung top Nr 5 trägt. Er bezahlte bis Dezember 1998 regelmäßig den von der Hausverwaltung jeweil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Urteil vom 18.10.2001 aus, dass die Klageforderung - das Entgelt für die Beförderung von Gütern - mit 224.614,26 S und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung - ein Schadenersatzanspruch - bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestünden. Infolgedessen wies es das Klagebegehren auf Zahlung von 224.614,26 S sA ab. Das Berufungsgericht erkannte mit Urteil vom 14. 3. 2002, dass die Klageforderung mit 16.323,35 EUR und die Gegenforder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO muss die Revisionsschrift bei einer außerordentlichen Revision eine Zulassungsbeschwerde enthalten: es sind "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird" auszuführen. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift des Klägers zur Gänze; der Revisionswerber hat nicht einmal die seiner Ansic... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil bestätigte das Berufungsgericht infolge Berufung der Klägerin I.) die Abweisung des Klagebegehrens gegen den Erstbeklagten (1. Zahlung ATS 517.992,10 sA, 2. Feststellung) und den Zweitbeklagten (1. Zahlung ATS 253.317,40 sA, 2. Feststellung), sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Feststellungsbegehrens ATS 52.000, nicht aber ATS 260.000 übersteige, und die ordentliche Revision nicht zulässig sei, und II.) hob im Übrigen das Ersturtei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher dem Antragsgegner verboten werde, das Wohnhaus und dessen unmittelbare Umgebung im Wirkungsbereich von 800 m zu betreten (Punkt 1.). Gleichzeitig werde dem Antragsgegner aufgetragen, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin und den beiden mj. Kindern zu vermeiden (Punkt 3.). Diese einstweilige Verfügung gelte für die Dauer von drei Monaten. Für den Fall, das... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begehrt 252.000 S sA (= 18.313,55 EUR sA) an Vermittlungsprovision. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht wies es ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 gelte... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem es dem Rekurs der Erleger gegen die Auszahlung des Erlagsbetrages von S 90.000 sA nur teilweise Folge gegeben hat, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Erleger mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98, in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete unter anderem zu Punkt 3. verurteilt, an die erstbetreibende Partei vom 1. 3. 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM), zu Punkt 6. und 7. an die zweitbetreib... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den Rekurs des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers unter anderem gegen die Punkte 2. und 4. der erstinstanzlichen Entscheidung zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Über Auftrag des erkennenden Senats vom 11. Juli 2001, 3 Ob 169/01a (ON 124), ergänzte das Rekursgericht seinen Beschluss dahin, dass es zu den beiden noch offenen Punkten jeweils aussprach, dass der Wert des Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zur Obsorgerechtsentscheidung: Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Regelung der Besuchsrechtsausübung steht, ist die Zulässigkeit der Anfechtung gesondert zu prüfen (vgl SZ 45/117; RPflSlgG 1755; AnwBl 1993, 344 [Graff]; 8 Ob 265/97x; 3 Ob 20/00p). Sie ist zu verneinen. Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Rege... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren bis Juli 1990 verheiratet. Die Ehe wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil vom 31. 5. 1993 wurde er zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 2.400, rückwirkend ab 1. 7. 1990, an die Beklagte verurteilt. Mit der am 14. 2. 1996 eingebrachten Klage stellte er das Begehren, dass im Verhältnis zwischen den Streitteilen festgestellt werde, dass der Unterhaltsanspruch der Beklagten gegen den K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 11. 2000 zur Hereinbringung von 1,650.000 S sA antragsgemäß Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 294 EO. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete rechtzeitig Rekurs. Noch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes schränkte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei vom 22. 2. 2001 mit Beschluss vom 6. 3. 2001 die betriebenen Exekutionen a... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Mit der führenden Klage (43 Cga 163/99w) begehrt der Kläger von den beiden Beklagten den Betrag von S 32.442,62 brutto sA für Kündigungsentschädigung, aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der
Begründung: , er sei zu Unrecht entlassen worden. Hiemit verbunden wurde vom Erstgericht die Klage (43 Cga 193/99g) der Erstbeklagten gegen den Kläger auf Zahlung von S 54.102 sA als Ersatz für einen vom Kläger im Zuge des Arbeitsverhältnisses der Erstbeklagten zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zahlung von S 1,477.785,67 gerichtete Klagebegehren zur Gänze wegen Verjährung abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung als Teilurteil die Abweisung eines Betrages von S 259.709,60 bestätigt und das Ersturteil hinsichtlich eines Betrages von S 1,218.075,07 samt Anhang aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Ein Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, übersteigt im führenden Verfahren zwar S 52.000, nicht jedoch S 260.000, während er im verbundenen Verfahren weit über dem höheren Grenzwert liegt. Für die Frage der Zulässigkeit der Revision (hier im Hinblick auf § 502 Abs 3 ZPO) ist - ungeachtet der Verbindung - der Entscheidungsgegenstand in jedem einzelnen Rechtsstreit maßgeben... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision des Beklagten richtet sich nur gegen die Entscheidung der Vorinstanzen im Verfahren 23 C 1407/98f mit einem Streitwert von S 115.507,40 samt Anhang. Gegen das den Beklagten zur Zahlung verpflichtende Urteil des Erstgerichtes erhob der Beklagte Berufung, der das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die "außerordentliche" Revision des Beklagten mit dem Antrag, es mö... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Immobilienmaklerprovision für zwei Grundstücksverkäufe gerichtete Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der von der klagenden Partei erhobenen Berufung hinsichtlich der Abweisung eines Teilbetrages von S 45.360,-- samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 mit Teilurteil keine Folge und hob die erstinstanzliche Entscheidung im Übrigen (hinsichtlich der Abweisung von S 27.342,80 samt 4 % Zinsen seit 6. 2. 1999 und im Kostenp... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Klage der klagenden Partei als Eigentümerin eines Mietobjektes gegen die beklagte Partei als Mieterin, gerichtet auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für den Monat März 2000 für die ursprünglich bis Ende Februar 2000 vermieteten Räumlichkeiten zu Grunde, weil die Beklagte als Mieterin vereinbarungswidrig erst im Folgemonat das Bestandobjekt samt letztem Schlüssel hiezu geräumt übergeben habe. Das ursprünglich auf S 130.184,94 samt Staffelz... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11. 5. 2000 begehrten die durch ihren Vater vertretenen Kinder - zu diesem Zeitpunkt waren beide noch minderjährig - die Mutter zu verpflichten, für die Dauer des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens vorläufigen Unterhalt von S 5.500,- monatlich (für Christina) und S 4.500,- monatlich (für Johanna) zu zahlen. Mit Beschluss vom 4. 8. 2000 gab das Erstgericht diesem Antrag statt. Einem von der Mutter gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 27. 4. 1999 wurde zu 20 S 225/99k das Konkursverfahren über das Vermögen des Heinrich H***** eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner führte bis zur Konkurseröffnung einen Schlossereibetrieb sowie im Zeitraum Februar 1997 bis Ende August 1998 in Wien eine nicht protokollierte Einzelfirma, deren Tätigkeitsbereich in der Reinigung, Wartung und Installation von Lüftungs-, Klima- und Abzugsanlagen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fordert vom Beklagten als Geschäftsführer der S***** Gesellschaft mbH aus dem Titel des Schadenersatzes die Bezahlung der ausstehenden Beitragsverbindlichkeiten in der Höhe von S 229.605,72 samt Anhang. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Beklagten legte das Erst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 22 Cg 119/98w vom Beklagten die Zahlung von S 146.280 sA als Schadenersatz für Beratungs- und Vertretungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft. Diese Sache wurde mit der zu 22 Cg 163/98s eingebrachten Widerklage (Streitwert: S 444.497,06 sA) verbunden. Das Erstgericht wies die Klage ab und gab der Widerklage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge, änderte das angefochtene Urteil dahin ab, dass dem ... mehr lesen...