Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Zvonko S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, Tschechische Republik, vertreten durch Baier Lambert Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verbaten der Beklagten mittels einstweiliger Verfügung im Zusammenhang mit von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen 1) Tarife, die eine Grundgebühr aufweisen, Tarifen der Klägerin gegenüberzustellen, die eine Paketgebühr aufweisen, mit der über die allgemeine Bereitschaft zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen hinaus bereits konkrete Dienstleistungen abgegolten sind, und 2) für Telefonieleistungen das Verbindungsentgelt jewei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen den Verpflichteten Zwangsvollstreckung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 581.382,76 EUR sA und (in Form des Beitritts zum führenden Verfahren) von Prozesskostenforderungen von 7.279,35 EUR und 4.550,39 EUR je sA. Im Verteilungsbeschluss wies das Exekutionsgericht den überwiegenden Teil der Meistbote (624.444,59 EUR) der betreibenden Partei und einen Meistbotsrest von 28.520,81 EUR dem Verpflichteten, jeweils zuzüglich der Fru... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****, vertreten durch Doralt, Seist, Csoklich Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Rudolf B*****, vertreten durch Dr. Heide Schubert, Rechtsanwälti... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Mag. Paul Kunsky (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gertraude E****... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank stellte zwei Kredite wegen Zahlungsverzugs des Beklagten fällig. Gegen die Stattgebung ihres Zahlungsbegehrens durch die Vorinstanzen wendet sich die außerordentliche Revision des Beklagten. Seine Qualifikation als Unternehmer (§ 1 KSchG) sei falsch. Es hätte einer (nicht festgestellten) qualifizierten Mahnung nach § 13 KSchG bedurft. Eine im Rahmen eines außerordentlichen Rechtsmittels aufgreifbare rechtliche Fehlbeurteilung liegt jedoch nicht vor: ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung abwies, bewilligte der betreibenden Partei wider den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 3.197,60 EUR samt Zinsen aufgrund eines Vergleichs sowie von Exekutionskosten aus mehreren Titeln im Ausmaß zwischen 21,80 und 215,12 EUR (ON 1). Das Erstgericht, das den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der zwa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots ... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin, die sich bislang am Konkursverfahren nicht beteiligte, jedoch vom Masseverwalter in einem Zivilverfahren auf Zahlung einer Werklohnforderung in Anspruch genommen wird, stellte im Konkursverfahren die Anträge, dem Masseverwalter die Fortsetzung des Zivilverfahrens zu untersagen und den Konkurs gemäß § 124a Abs 3 KO iVm. § 166 KO aufzuheben, in eventu, dem Masseverwalter aufzutragen, den Verteilungsentwurf unverzüglich vorzulegen und die Verteilung d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch § 239 Abs 3 EO aF. Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei auf dieses Verfahren die Vorschriften der EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden sind, somit auch Paragraph 239, Absatz 3,... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hat den Rekurs des Beklagten gegen die vom Erstgericht in der Verhandlung am 29. 10. 2002 mündlich verkündeten Beschlüsse (womit die Anträge des Beklagten, das gegenständliche Verfahren in slowenischer Sprache durchzuführen und beiden Parteien zur Kenntnis zu bringen, welchen Gerichtsdolmetscher es zu bestellen beabsichtige und eine Äußerungsfrist für allfällige Ablehnungsgründe einzuräumen, abgewiesen wurden) mit der - ausschließlichen - Beg... mehr lesen...
Begründung: Bei der von der betreibenden Wohnungseigentümergemeinschaft eines näher genannten Hauses in Wien gegen die verpflichtete Wohnungseigentümerin (GmbH) geführten Zwangsversteigerung von Miteigentumsanteilen derselben war bei der Versteigerungstagsatzung vom 23. Juni 2003 der Revisionsrekurswerber der Meistbietende. In dieser Tagsatzung erhoben sowohl die betreibende Partei als auch der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot (im Folgenden nur Bieter) Widerspruch gegen den Zusc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 16.391,82 EUR sA und wies das Mehrbegehren von 3.678,99 EUR sA - unbekämpft - ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefassten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten z... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf § 5j KSchG begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung von insgesamt EUR 58.581,63 sA sowie die Herausgabe eines fabriksneuen PKW der Marke VW Passat W 8, wobei im Klagebegehren der Beklagten das Recht eingeräumt wurde, sich von der Herausgabeverpflichtung durch Zahlung von EUR 40.000,- zu befreien. Die Beklagte, die in Deutschland einen Versandhandel betreibe, habe dem Kläger drei Gewinnzusagen gemacht, aus denen er die geltend gemachten Ansprüche ab... mehr lesen...